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Neues Notifizierungsportal für kosmetische Mittel - CPNP
Mit der neuen Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 vom 30. November 2009 sind die Hersteller ab 11. Juli 2013 gesetzlich verpflichtet, ihre kosmetischen Mittel über ein zentrales Notifizierungsportal zu registrieren. Seit 11. Jänner 2012 wurde dieses "Cosmetic Products Notification Portal" (CPNP) von der Europäischen Kommission freigeschalten und wird somit die nationalen Meldepflichten schrittweise ersetzen.


