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Organe

Die Transplantation menschlicher Organe ist eine medizinische Errungenschaft der letzten Jahrzehnte, die schon für viele Menschen lebensrettend war und die wesentlich dazu beiträgt, die Lebensqualität zahlreicher Patienten nachhaltig deutlich zu verbessern.

Organtransplantationen nach Häufigkeit

Im Jahr 2009 wurden in Österreich die nachstehenden Organe in folgender Häufigkeit transplantiert: Niere (432), Leber (153), Lungen (109), Herz (72), Bauchspeicheldrüse (33), Dünndarm (1).

Eurotransplant

Die Zuteilung der verfügbaren Spenderorgane erfolgt in Österreich (einschließlich Südtirol) über die „Eurotransplant International Foundation“ (ET), einer nicht gewinnorientierten Organisation, die 1967 in den Niederlanden gegründet wurde und der als Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Kroatien, die Niederlande, Luxemburg, Slowenien und Österreich angehören. Durch den Zusammenschluss mehrerer Länder haben die Patientinnen und Patienten größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen oder – in drin-genden Fällen – schneller transplantiert zu werden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Patientinnen und Patienten, die auf den Wartelisten für die einzelnen Organe stehen, vergeben. Die Vermittlungskriterien für die einzelnen Organe sind unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlich¬keit, geografische Zuteilungskriterien sowie Wartedauer.

Voraussetzungen für die Organ-Entnahme

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Verstorbenen Organe bzw. Gewebe und Zellen entnommen werden dürfen, wurde in Österreich durch die sogenannte Widerspruchslösung geregelt (§§ 62a-e des Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957 idgF). Sie besagt, dass es zulässig ist, Verstor¬benen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, wenn dadurch das Leben eines anderen Menschen gerettet oder seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann.

Die Entnahme ist jedoch dann unzulässig, wenn der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine solche Erklärung liegt insbesondere dann vor, wenn sie im österreichischen Widerspruchsregister (Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61-171, wr@goeg.at) eingetragen ist.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebeentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Ergänzend ist es herrschende Praxis, dass eine Organentnahme nur mit Zustimmung der Angehörigen des Verstorbenen durchgeführt wird. Wichtig für die Sicherheit von Spender und Empfänger ist auch das sogenannte "Gewinnerzielungsverbot". Demnach dürfen Organe, Organteile und Gewebe nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

Zahl der Organtransplantationen und OrganspenderInnen

Im Jahr 2009 wurden in Österreich insgesamt 790 Organtransplantationen durchgeführt, davon 725 mit Organen verstorbener OrganspenderInnen und 65 mit Organen von Lebendspendern und Spenderinnen. Das entspricht ungefähr einer Organtransplantation auf 10.000 EinwohnerInnen. Die Zahl der verstorbenen OrganspenderInnen betrug in diesem Zeitraum 209, d.h. ca. 25 OrganspenderInnen pro 1 Mio. EinwohnerInnen. Gegenüber 2008 war das eine Steigerung um 25 Prozent.

Versorgungsgrad und Kostentragung

In Österreich ist der Versorgungsgrad mit Spenderorganen (von Verstorbenen oder von Lebendspendern) vergleichsweise relativ gut. Durch weitere Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen den Ärzten verschiedener Fachrichtungen sowie geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa dem "Europäischen Tag der Organspende und Transplantation" besteht die Hoffnung, die Wartezeiten der betroffenen Patienten bzw. die Wartelisten noch weiter verkürzen zu können.

Denn obwohl Österreich im internationalen Vergleich gut positioniert ist, sterben immer noch Menschen auf Organwartelisten ohne eine Chance auf eine Organtrans-plantation erhalten zu haben. Derzeit befinden sich etwa 1.100 Personen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Die Kosten einer Organtransplantation werden in Österreich im Übrigen von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Lebendspenden

Eine Möglichkeit, das Organaufkommen zu erhöhen, wäre eine Zunahme der Zahl von Lebendspenden, insbesondere bei Nieren. Die Entnahme einer Niere wird von gesunden Personen im allgemeinen relativ gut vertragen, es bedarf jedoch einer gewissenhaften und regelmäßigen Nachbetreuung auch des Organspenders, um die Gesundheit und Lebensqualität sowohl des Empfängers als auch des Spenders auf möglichst hohem Niveau zu erhalten.