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Arzneimittelkauf übers Internet ist verboten

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Die Qualität im Internet angebotener Arzneimittel ist für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachprüfbar. Selbst das österreichische Kontrolllabor kann Fälschungen oft erst nach genauem Vergleich mit dem Originalprodukt und nach detaillierter chemisch‑physikalischer Analyse erkennen.

Laut § 59 Absatz 9 Arzneimittelgesetz ist die Abgabe von Arzneimitteln in Selbst­bedienung oder durch Versandhandel verboten. Gemäß § 17 Arzneiwareneinfuhrgesetz ist der Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz bestellt wurden, verboten.

Der Gesundheitsminister und alle einschlägigen Fachleute raten daher dringend, von der Bestellung und vom Kauf von Medikamenten über das Internet abzusehen und sich die von Ihnen benötigten Arzneimittel in der Apotheke - gegebenenfalls auf ärztliches Rezept - zu besorgen.

Das österreichische Gesundheitssystem verhindert derzeit weitestgehend das Einschleusen von Fälschungen. Am legalen heimischen Arzneimittelmarkt sind daher auch keine gefälschten Arzneimittel im Umlauf. Die Medizinmarktüberwachung bewahrt die Patientinnen und Patienten vor unerwünschten Nebenwirkungen und gesundheitsschädlichen Arzneimittelfälschungen. Für die ZulassungsinhaberInnen bietet das System Schutz vor der Fälschung ihrer Produkte und beugt damit einer Rufschädigung der einzelnen Unternehmen und der gesamten Branche vor.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert den Begriff "gefälschtes Arzneimittel" wie folgt: "Ein Medikament, das absichtlich und in betrügerischer Weise hinsichtlich Identität und/oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist; der Begriff „Fälschung“ kann sich sowohl auf Markenprodukte als auch auf Generika beziehen."

Gefälschte Produkte können demnach Produkte sein, welche die richtigen Inhaltsstoffe oder falsche Inhaltsstoffe aufweisen, keine aktiven Inhaltsstoffe oder die falsche Menge an aktiven Inhaltsstoffen haben oder deren Verpackung gefälscht ist.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen warnt vor illegalen Arzneimitteln

Unter diesem Link sind die Warnungen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) chronologisch gelistet.