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§ 102 Gentechnikgesetz i.d.g.F. - Sicherheitsforschung
Gemäß § 102 GTG i.d.g.F. ist das Bundesministerium für Gesundheit zur Risikoforschung verpflichtet: "Die gemäß § 100 zuständigen Bundesminister haben nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) zu fördern."
Bislang wurden seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 1995 ca. 50 derartige Studien finanziert. Einen Überblick finden sie im Bestellservice des BMG.
Anträge von Forschungsprojekten sind mittels nachstehenden Offertformulars an das Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung II/B/15, Radetzkystraße 2, A-1030 Wien, zu richten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort nur mehr dieses Formular verwendet werden darf. Weiters wird auf die vorliegende Ausfüllhilfe hingewiesen.
- Offertformular (DOC 69 KB)
- Ausfüllhilfe Offertformular (PDF 68 KB)


