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Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsministerium fördert Projekte und Maßnahmen von besonderem gesundheitspolitischen Interesse. Es werden jährlich eigene Förderschwerpunkte festgelegt.
Ansuchen, die nicht die jeweiligen Schwerpunkte betreffen, können nicht
gefördert werden.
Förderschwerpunkte für das Jahr 2012
1. Gesundheitsvorsorge und Prävention
mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit, Frauengesundheit, Altersmedizin, psychische Gesundheit, Zahngesundheit, Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (z.B. HIV, AIDS, TB, Influenza, Hepatitis, sexuell übertragbare Erkrankungen, neu auftretende Erreger, auch im Zusammenhang mit der Überwachung und Verbesserung des Impfwesens) Bewegung, Ernährung, betriebliche Gesundheitsförderung, interkulturelle und genderspezifische Gesundheitsförderung
2. Prävention und Bekämpfung
von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen, Krankenhaushygiene, substanzgebundenen (wie insbesondere Tabak-/Nikotin- und Alkoholsucht) und substanzungebundenen Abhängigkeitserkrankungen (wie insbesondere Glücksspiel- bzw. Internetsucht) mit besonderem Augenmerk auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Typ 2 Diabetes mellitus bzw. metabolisches Syndrom, COPD, chron. entzündliche Darmerkrankungen. Prävention von Gesundheitsbedrohungen durch Klimawandel und Extremwetterlagen
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
insbesondere auch im Bereich "Health Technology Assessment", "Pharmaceutical Care", "Kinderarzneimittel" und "Komplementärmedizin"
4. Maßnahmen im Bereich "Evidence Based Medicine"
5. Maßnahmen zur Behandlung
von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, alten Menschen sowie deren Angehörigen in den Bereichen Psychotherapie, klinische Psychologie und Musiktherapie bei Vorliegen von krankheitswertigen Störungen auch unter Berücksichtigung von Abhängigkeitserkrankungen und selbstschädigendem Verhalten.
6. Gesundheitliche Maßnahmen speziell für Migranten/Migrantinnen
Hinweis auf grundlegende Förderungsvoraussetzungen:
1. Außschließlich für gemeinnützige Organisationen:
Eine Förderungsgewährung ist grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen möglich.
2. Förderungen nur für Förderungsschwerpunkte:
Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn das Vorhaben den oben genannten Förderungsschwerpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit entspricht.
3. Nur für überregionale Projekte und Modellprojekte:
Eine Förderungsgewährung kann nur für überregionale (Interessensbereich geht über ein einzelnes Bundesland hinaus) Aktivitäten (Projekte) bzw. für innovative Modellprojekte erfolgen.
4. Finanzierungsnotwendigkeit:
Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn seine Durchführung ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang möglich ist. Sollte also das geplante Vorhaben von der/vom FörderungswerberIn selbst finanziert werden können, ist eine Förderungsgewährung nicht möglich.
5. Finanzierungszeitraum:
Kosten für ein Vorhaben, die vor dem Einlangen eines Ansuchens entstanden sind, können nicht anerkannt werden.
6. Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht!
Abwicklungsprozedere:
- Förderungsansuchen samt den entsprechenden Beilagen sind im Original auf dem Postweg an die Abteilung I/3 des Bundesministeriums für Gesundheit zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Mit Vorliegen eines vollständigen Ansuchens wird eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit und –zulässigkeit vorgenommen
- Nach erfolgter Prüfung wird das Ansuchen entweder schriftlich abgelehnt, oder es wird der/dem FörderungswerberIn ein Förderungsanbot in Form eines Vertrages übermittelt.
- Dieses Förderungsangebot, das auch alle weiteren Informationen hinsichtlich Auszahlung, Abrechnung etc. enthält, kann der/die FörderungswerberIn innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgesehenen Frist durch Unterzeichnung annehmen.
- Der Förderungsvertrag ist von den zeichnungsberechtigten Organen zu unterfertigen und zu retournieren.
Sollte der Förderungsvertrag nicht innerhalb der genannten Frist beim BMG eingelangt sein, gilt das Förderungsangebot als widerrufen.
- Antragsformular für Bereich Gesundheit (DOCX 54 KB)
- Leitfaden für die Gestaltung eines Kosten- und Finanzierungsplanes (DOCX 26 KB)
- Beilage A Gehaltsaufschlüsselung (DOCX 25 KB)
Zusatzinformationen:
Information
Die Förderungsmittel des Bundesministeriums für Gesundheit im Bereich „Gesundheitsförderung“ sind bereits zur Gänze vergeben bzw. verplant. Eine Antragsstellung für das Jahr 2012 ist daher nicht mehr möglich.
Kontakt
Auskunftsstelle für weitere Fragen:
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Tel.: 01/711 00 – 4477 (Herr Wohlfart Johannes),
01/711 00 – 4238 (Frau Roth Helga)
Fax: 01/7134404-1657
E-Mail: johannes.wohlfart@bmg.gv.at,
helga.roth@bmg.gv.at


