Seitenbereiche

Aktionsprogramm der EU – Öffentliche Gesundheit (2008–2013)

Mit 23. Oktober 2007 wurde das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) verabschiedet (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 301 vom 20.11.07).
Für die Laufzeit 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2013 steht ein Gesamtfinanzvolumen in Höhe von € 321,5 Mio. zur Verfügung. Es baut auf den Strukturen, Mechanismen und Aktivitäten des Vorgängerprogramms auf (2003-2007).
Übergeordnetes Ziel ist es, durch Schutz sowie Förderung der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie Verbesserung der öffentlichen Gesundheit einen Beitrag zur Erhöhung der Solidarität und des Wohlstandes in der EU zu leisten. Das Programm dient der Ergänzung und Unterstützung der Aktivitäten und Politiken der Mitgliedstaaten.

Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2012 wurde mit 8. Dezember 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen endet für alle Komponenten des Aufrufs am 9. März 2012.

Im Detail werden mit dem neuen Aktionsprogramm folgende Ziele (= Aktionsstränge) verfolgt:

  • Besserer Gesundheitsschutz der BürgerInnen,
  • Gesundheitsförderung,
  • Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten (call for proposal) zur Umsetzung des Arbeitsprogramms erfolgt einmal im Jahr!

Durch den Ausschuss des Programms wird jährlich ein Arbeitsplan beschlossen, der die vorrangigen Aktivitäten für den jährlichen Aufruf zur Einreichung von Projekten sowie die Zuteilung zu den einzelnen Aktionssträngen vorsieht.

Hinzuweisen ist darauf, dass eine vollständige Übernahme der Projektkosten durch die EU nicht vorgesehen ist - der Kofinanzierungs­anteil der EU bewegt sich grundsätzlich in einer Größenordnung von 60% der Gesamtprojektkosten - und dass rein nationale/regionale Projekte nicht gefördert werden. Das bedeutet, dass ProjektwerberInnen bereits im Vorfeld ihrer Einreichungen Partner aus anderen Mitgliedstaaten bzw. einbezogenen Drittländern zu finden und einen Eigenfinanzierungsanteil von +/- 40% sicherzustellen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der das Programm abwickelnden Agentur (http://ec.europa.eu/eahc) bzw. auf der Website der GD Gesundheit und Verbraucher (http://ec.europa.eu/health/index_de.htm).

Kontakt

Bundesministerium für Gesundheit
Abt. I/5
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien

Ansprechpartnerinnen im Ressort:
Dr.in Brigitte Magistris
Tel: + 43 1/711 00-4721
E-Mail: brigitte.magistris@bmg.gv.at
Fax: + 43 1/711 00-4222

Mag.a Claudia Sedlmeier
Tel: + 43 1/711 00-4754
E-Mail: claudia.sedlmeier@bmg.gv.at
Fax: + 43 1/711 00-4222