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Süßstoffe auf Stevia-Basis dürfen seit 2. Dezember verwendet werden
Seit 2. Dezember 2011 ist der Süßstoff der Pflanze Stevia als Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen. Bestimmte Lebensmittel, die mit Steviolglycosiden gesüßt werden, dürfen dann in Verkehr sein. Steviolglycoside sind Süßstoffe, die aus den Blättern der Stevia rebaudiana Bertoni Pflanze gewonnen werden. Die Zulassung betrifft die Süßstoffe, nicht jedoch die Pflanze oder deren Teile. Steviolglycoside dürfen nicht unbegrenzt verwendet werden.
Wie für andere Süßstoffe auch, sind allgemeine und besondere Verwendungsbedingungen einzuhalten. Die für die einzelnen Lebensmittelkategorien festgelegten Verwendungshöchstmengen werden als sogenannte Stevioläquivalente ausgedrückt, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die akzeptierbare tägliche Tagesdosis (ADI) ebenfalls in Stevioläquivalenten angibt. (2.12.2011)
Zusatzinformationen:
rechtliches
Verordnung zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden
FAQ
AGES-Informationsseite


