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Neues Notifizierungsportal für kosmetische Mittel - CPNP

Mit 11. Jänner 2012 hat die Europäische Kommission das neue Web-Portal für kosmetische Mittel „Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)" freigeschaltet. Hintergrund für dieses Webportal ist die Umsetzungsphase der neuen Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 vom 30. November 2009.

Gemäß Artikel 13 ist ab 11. Juli 2013 die verantwortliche Person verpflichtet, bestimmte Daten ihrer kosmetischen Mittel über das Kosmetik-Portal zu registrieren. Die kosmetischen Mittel können aber bereits jetzt notifiziert werden, sodass man nicht mehr verpflichtet ist, die nationalen Meldepflichten der einzelnen Mitgliedstaaten von der jetzt noch gültigen EU- Kosmetikrichtlinie, durchzuführen.

Auf jeden Fall müssen ab 11. Juli 2013 alle kosmetischen Mittel, die sich auf dem europäischen Markt befinden, über das CPNP notifiziert sein.

Zugang zum CPNP haben, neben der verantwortlichen Person für Kosmetika, die Giftnotrufzentralen und die zuständigen Behörden. Für die Giftnotrufzentrale ist dies von entscheidender Bedeutung, um dem Anrufer im Falle einer Vergiftung, eine schnelle und angemessene medizinische Behandlung empfehlen zu können.

Für die nationalen Behörden hingegen besteht der Vorteil in einer besseren Marktüberwachung sowie einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwandes. Dies gilt auch für die Kosmetikunternehmer.

Das CPNP ist das Ergebnis einer zweijährigen intensiven Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den zuständigen nationalen Behörden, den Giftnotrufzentralen und der Kosmetikindustrie. Als zentrale Schnittstelle für Informationen von allen sich auf dem europäischen Markt befindlichen kosmetischen Mittel, ist sie in allen Amtssprachen der EU verfügbar.

Ab 11. Juli 2013 ist die Verwendung von CPNP obligatorisch.

Informationen

Informationen zum CPNP. An der Übersetzung des Benutzerhandbuchs wird gearbeitet.