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Gebrauchsgegenstände

Unter Gebrauchsgegenständen versteht man:

  • Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ("Lebensmittelkontaktmaterialien")
  • Spielzeug (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
  • "Sonstige" Gebrauchsgegenstände (Artikel zur Körperhygiene, bestimmte Babyartikel, Verpackungen mit direktem Kontakt mit Kosmetika)

Als rechtliche Grundlage für die oben genannten Teilbereiche dient das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006.

Bisphenol A – Weitere Verbote bei Babyartikeln

Österreich verbietet als erstes EU-Land vieldiskutierten Stoff auch in Schnuller und Zahnungshilfen

Weitere Informationen betreffend Babyfläschchen

Informationen für VerbraucherInnen betreffend Babyfläschchen und zu Testbefunden einer EU-Studie des gemeinsamen Forschungszentrums der Europäischen Kommission, Ispra, März 2012