Hauptmenü:
- 1 Startseite
- 2 alle Themen A-Z
- 3 Ministerium / Minister
- 4 Schwerpunkte
- 4.2 Berufe
- 4.3 Drogen / Sucht
- 4.4 Ernährung
- 4.5 E-Health
- 4.6 Gentechnik
- 4.7 Gesundheitssystem / Qualitätssicherung
- 4.8 Kinder- und Jugendgesundheit
- 4.9 Krankenanstalten
- 4.10 Krankheiten
- 4.11 Medizin
- 4.12 Prävention
- 4.13 Reiseinformationen
- 4.14 Tiergesundheit
- 4.14.1 Tiergesundheitsdienst
- 4.14.2 Tierschutz
- 4.14.3 Amtliche Veterinärnachrichten
- 4.14.4 Publikationen
- 4.14.5 Rechtsvorschriften
- 4.14.6 Seuchenbekämpfung/ Überwachung
- 4.14.7 Tierarzneimittelanwendungs- und Rückstandskontrolle
- 4.14.8 Tierische Nebenprodukte
- 4.14.9 Verbote / Sperren
- 4.14.10 Veterinärwesen - Handel
- 4.14.11 Zoonosen
- 4.14.12 Antibiotikaresistenz
- 4.15 VerbraucherInnengesundheit
- 5 Presse
- 6 Service
- 7 Gesundheitsleistungen
Hauptinhalt:
Innergemeinschaftliches Verbringen einschließlich Handel lebender Tiere (IGH)
Für das Verbringen oder auch den Handel (IGH) lebender Tiere, Bruteier sowie Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten (in der Folge „Tiere" genannt) zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten verschiedene Vorschriften, die von allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise eingehalten werden müssen. Der EU-Binnenmarkt ist gekennzeichnet durch freien Tier- und Warenverkehr ohne Grenzkontrolle. Das bedeutet, dass die veterinärbehördlichen Kontrollen am Abgangsort, am Bestimmungsort und auch während des Transports im jeweiligen Mitgliedstaat stattfinden. Zusätzlich müssen Betriebe, aus denen Tiere verbracht werden von der zuständigen Behörde zugelassen oder registriert oder genehmigt sein. Die Bedingungen des IGH gelten auch für die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit unter folgendem Link


