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Tierschutz
Die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten werden durch das österreichische Tierschutzgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Das BMG ist für allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport zuständig. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist, ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen.
Jedes Bundesland hat dem Bundesministerium für Gesundheit einen Tierschutzombudsmann zu benennen.
Zur Beratung des Bundesministers für Gesundheit wurden im BMG folgende Gremien eingerichtet:
Diese drei beratenden Gremien erstatten auch Vorschläge für den von dem Bundesminister für Gesundheit zu erstellenden mehrjährigen Arbeitsplan für sämtliche Belange des Tierschutzes.
Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden
FAQ HundetrainerIn
Zusatzinformationen:
Chip-Pflicht
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Gebärdenvideo
Information
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PDF-Dokument: Arbeitsplan Tierschutz
2011-2015 PDF (630KB)


