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Tiergesundheitsdienst
In Österreich ist in jedem Bundesland (ausgenommen Wien) ein Tiergesundheitsdienst (TGD) eingerichtet und vom jeweiligen Landeshauptmann anerkannt.
Ziel dieser Tiergesundheitsdienste, in denen Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind, ist die Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und der haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung.
Dabei sind derzeit ca. 85 % des österreichischen Schweinebestandes, 50 % des österreichischen Rinderbestandes sowie 98 % des Geflügelbestandes im TGD erfasst. Geflügel produzierende Betriebe sind in einem österreichweit tätigen Anerkannten Geflügelgesundheitsdienst (QGV) organisiert.
Diese Tiergesundheitsdienste sind nach den Vorschriften der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 (TGD-VO 2009), BGBl II Nr. 434/2009, für ganz Österreich nach genau festgelegten Vorschriften einheitlich geregelt. Darüber hinaus werden ergänzende Bestimmungen und Arbeitsprogramme im Beirat „Tiergesundheitsdienst Österreich“ unter der Vorsitzführung des Bundesministeriums für Gesundheit beraten und zur amtlichen Veröffentlichung empfohlen.
Tierhalter von Rindern, Schweinen aber auch von Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen, Bienen oder Wild, die mit dem Tiergesundheitsdienst des betreffenden Bundeslandes einen Teilnahmevertrag abgeschlossen haben, werden durch vertraglich an die Vorschriften des jeweiligen Tiergesundheitsdienstes gebundene Tierärzte im Rahmen dieses Tiergesundheitsdienstes beraten und in einem besonderen Rahmen tierärztlich unterstützt. Mehrmals im Jahr (je nach Größe des Betriebes) führt der Tierarzt dokumentierte Betriebsbesuche durch, wobei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Arzneimitteldokumentation und Arzneimittelanwendung, Tierschutzbestimmungen, der Tiergesundheitsstatus sowie Hygiene und Fütterung erfasst und kontrolliert werden.
Gemäß § 17 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 werden die Betriebe im Rahmen von internen und externen Kontrollen überprüft. Die externen Kontrollen erfolgen jährlich von akkreditierten Firmen stichprobenartig nach einem risikobasierten Stichprobenplan. Ebenso finden jährlich interne Kontrollen durch die Geschäftsführer der Anerkannten Tiergesundheitsdienste statt.
Zusätzliche behördliche Kontrollen der landwirtschaftlichen TGD-Betriebe und TGD-Tierärzte werden nach den gesetzlichen Vorschriften (Tierarzneimittelkontrollgesetz BGBl I Nr. 28/2002 idgF) entweder vom Landeshauptmann oder von der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt.
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TGD-VO 2009 englisch (PDF 59 KB)
Als Serviceleistung finden Sie hier darüberhinaus eine englische Fassung der TGD-Verordnung 2009. Im Streitsfall gilt die deutsche Fassung.
- Anlagen zur TGD-VO 2009 englisch (PDF 71 KB)


