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Arzneimittel

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen sowie für strategische Angelegenheiten im Bereich Arzneimittel zuständig.
Im Ministerium sind maßgebliche Beiräte und Kommissionen des Arzneimittelsektors eingerichtet.

Die für operative Angelegenheiten des Arzneimittelsektors (Zulassung, Pharmakovigilanz, klinische Prüfungen, Marktüberwachung und Inspektionen) zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, das sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (Bereich Medizinmarktaufsicht) bedient. Auf dieser Homepage finden Sie viele nützliche Hintergrundinformationen und Formulare.

Europaweite Vorgaben in diesem Bereich werden durch die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher sowie die Europäische Arzneimittelagentur erstellt. Diese Institutionen stellen eine Fülle an Internetinformationen zur Verfügung.

Arzneispezialitätenregister

Neuzulassungen und Änderungen werden durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen einmal pro Monat jeweils getrennt nach Human- oder Veterinärarzneispezialitäten gesammelt veröffentlicht

Informationen über den Austausch der Kaliumjodid-Tabletten

Zytostatika

Standards für das Gebrauchsfertigmachen, die Applikation und die Entsorgung von Zytostatika:
Beim Umgang mit Zytostatika ist höchste Sorgfalt im Hinblick auf Produkt- und Personenschutz geboten.

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