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Anzeige von übertragbaren Krankheiten
Anzeigen über einen Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfall nach §3 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950.
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Erstanzeige (PDF 173 KB)
Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Zu verwenden binnen 24 Stunden, auch wenn die Anzeige bereits in anderer Weise (z.B. telefonisch) bewirkt wurde.
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Schlussanzeige (PDF 113 KB)
Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde über die Krankenhausaufnahme, die Übersiedlung, die Genesung oder den Tod eines Kranken.


