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Anzeige von übertragbaren Krankheiten

Anzeigen über einen Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfall nach §3 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950.

  • Erstanzeige (PDF 173 KB)

    Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Zu verwenden  binnen 24 Stunden, auch wenn die Anzeige bereits in anderer Weise (z.B. telefonisch) bewirkt wurde.

  • Schlussanzeige (PDF 113 KB)

    Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde über die Krankenhausaufnahme, die Übersiedlung, die Genesung oder den Tod eines Kranken.