Seitenbereiche

Österreichischer Strukturplan Gesundheit – ÖSG 2010

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit, erstmals 2006 als Rahmenplan für eine integrierte Gesundheitsversorgungsstruktur vereinbart, setzt mit seiner nunmehr dritten, erweiterten Version ÖSG 2010 mit Planungshorizont 2020 einen weiteren großen Schritt in Richtung einer umfassenden Planung des gesamten Gesundheitswesens.

Der ÖSG ist die verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur entsprechend der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr. 105/2008) und stellt die Rahmenplanung für Detailplanungen auf regionaler Ebene – insbesondere für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) – dar (siehe auch RSG-Monitoring). Der ÖSG 2010 wurde am 26.11.2010 von der Bundesgesundheitskommission beschlossen.

Im ÖSG 2010 wurden erstmals Rahmenplanungen für die ambulante Versorgung (Kapitel 2.2.3) sowie für die Rehabilitation (Kapitel 3) ergänzt. Spezielle Versorgungsbereiche wie z.B. die onkologische Versorgung wurden zeitgemäß modifiziert (Kapitel 2.5.7). Hospiz- und Palliativversorgung wurde entsprechend langjährigen Forderungen erstmals umfassend definiert (Kapitel 2.6.4). Die Grundlagen für eine verstärkte Ausrichtung des Gesamtsystems in Richtung der Prozess- und Ergebnisqualität wurden gelegt (Kapitel 5 und 6).

Wegweisend sind außerdem die im ÖSG 2010 erstmals festgelegten, sowohl patientenorientierten als auch effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich in Form innovativer, prozessorientiert funktionierender Organisations- und Betriebsformen (Kapitel 2.3.2 bis 2.3.4).

In struktureller Hinsicht geht der ÖSG 2010 in Richtung konkreter Festlegungen für abgestufte Versorgungsstrukturen: Eine überregionale, d.h. Bundesländergrenzen übergreifende Planung zur Bündelung komplexer spezialisierter Leistungsangebote (Referenzzentren) wurde im ÖSG 2010 konzipiert (Kapitel 2.8) und wird bis zur nächsten Revision des ÖSG realisiert werden. Die Qualitätskriterien für Referenzzentren sind im ÖSG bereits definiert (Kapitel 2.5). Am anderen Ende der Versorgungsstufen sollen Standardspitäler mit kleinen Einzugsgebieten in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen eine wohnortnahe, mit Qualitätskriterien abgesicherte Grundversorgung gewährleisten (Kapitel 2.3.1). Die Vision ist, dass sich in solchen Grundversorgungseinrichtungen mittelfristig ergänzende Angebote etablieren, die über die herkömmliche Standard-Akutversorgung hinausgehen und sich damit integrierte Strukturen einer umfassenden Grundversorgung entwickeln (Kapitel 2.3.4).

Der ÖSG 2010 wird sowohl als Gesamtexemplar als auch in Form separater Dokumente für Text und Matrizen zum Herunterladen angeboten.

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2011

Kontakt zu ÖSG

Für Fragen zum ÖSG wenden Sie sich bitte an:

Mag. Dr. Ulrike Schermann-Richter,
Leiterin der Abteilung I/B/11
Tel.: +43-1/711 00-4163
E-Mail: ulrike.schermann-richter@bmg.gv.at