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Soziale Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Jahre 2008 in etwa 6 Millionen Menschen in Österreich erfasst, davon sind:

  • 3,2 Millionen unselbständig Beschäftigte
  • 1,4 Millionen selbständig Erwerbstätige
  • 1,3 Millionen Schüler/innen und Student/inn/en

Historisch ist die Unfallversicherung als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen – und damit gleichsam die "Haftpflicht-Versicherung" des Dienstgebers/der Dienstgeberin für seine/ihre Dienstnehmer/innen. Das erklärt auch, warum erstens bei unselbständig Erwerbstätigen ausschließlich der/die Dienstgeber/in Beiträge zahlt und warum zweitens nur solche Unfälle und Krankheiten unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, die direkt mit der Beschäftigung zusammenhängen.

Selbständig Erwerbstätige zahlen ihre Beiträge selbst. Schüler/innen und Student/inn/en sowie MitgliederInnen von Hilfsorganisationen und Lebensretter/innen sind ebenfalls grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, und das, ohne eigene Beiträge bezahlen zu müssen.

Wenn somit auch die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen im privaten Bereich nicht leistungszuständig ist, so gibt es bei derartigen Schicksalsschlägen dennoch Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung, nämlich solche der Kranken- und Pensionsversicherung.

Wer ist wo versichert?

Die Träger der sozialen Unfallversicherung sind die

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA):
    Arbeiter/innen und Angestellte, Schüler/innen und Student/inn/en, selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft, sonstige geschützte Personen (Lebensretter/innen)
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB):
    Selbständige Land- und Forstwirte/-wirtinnen und ihre mitarbeitenden Angehörigen
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):
    Beamte/Beamtinnen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe
  • Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA):
    Pragmatisierte Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören)

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Unfallheilbehandlung
  • Rehabilitation von Versehrten
  • Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Auszahlung von Renten
  • Zuschüsse für Entgeltfortzahlung
  • Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben
  • Sonstige Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Zahlen:

2008

  • wendete sie 67 Mio. € für Unfallverhütung, Präventionsberatung und Erste-Hilfe Leistung auf,
  • sorgte für 187.483 (betrifft noch das Jahr 2007) Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (inkl. Schüler/innen/- und Student/inn/enunfälle) und
  • zahlte 536 Mio. € an Renten aus (Rentenstand im Dezember 2008 105.596).