Hauptmenü:
- 1 Startseite
- 2 alle Themen A-Z
- 3 Ministerium / Minister
- 4 Schwerpunkte
- 4.1 Berufe
- 4.2 Drogen / Sucht
- 4.3 Ernährung
- 4.4 E-Health
- 4.5 Gentechnik
- 4.6 Gesundheitssystem / Qualitätssicherung
- 4.6.1 Bundesqualitätsleitlinien
- 4.6.2 Dokumentation
- 4.6.3 Gesundheitsausgaben
- 4.6.4 Gesundheitsberichte
- 4.6.5 Inhaltliche / rechtliche Grundlagen
- 4.6.6 Institutionen
- [4.6.7 Kranken- und Unfallversicherung ]
- 4.6.8 PatientInnensicherheit
- 4.6.9 Planung
- 4.6.10 Qualitätsberichterstattung
- 4.6.11 Qualitätsprojekte vor 2005
- 4.6.12 Reformpool
- 4.7 Krankenanstalten
- 4.8 Krankheiten
- 4.9 Medizin
- 4.10 Prävention
- 4.11 Reiseinformationen
- 4.12 Tiergesundheit
- 4.13 VerbraucherInnengesundheit
- 5 Presse
- 6 Service
Hauptinhalt:
Soziale Krankenversicherung
Die soziale Krankenversicherung bietet bei einer durchschnittlichen Beitragsbelastung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin von rund EUR 80 im Monat vollen Schutz für den/die Versicherte/n und seine/ihre beitragsfrei bzw. zu einem begünstigten Tarif mitversicherten Angehörigen – von der Basisversorgung durch Haus- und Fachärzte/-ärztinnen bis hin zur so genannten Spitzenmedizin.
In den Worten des Gesetzgebers: "Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
Der Anspruch ist in keiner Weise beschränkt. Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen umfasst vielmehr alle Leistungen, die im konkreten Fall medizinisch erforderlich sind – und das selbstverständlich für alle Versicherten und sonstigen Anspruchsberechtigten in gleicher Weise. Einzige Einschränkung ist – im Hinblick auf die durch das Beitragsaufkommen aller Versicherten begrenzten Mittel – das Kriterium der "Notwendigkeit". Überversorgungen oder "Luxusbehandlungen" sollen nicht zu Lasten der gesamten Versichertengemeinschaft gehen.
Erfolgt die Leistungserbringung auch in weiten Teilen ohne zusätzliche Kostenbelastung der Versicherten, so bestehen doch – in den unterschiedlichen Versichertengruppen in jeweils unterschiedlichem Ausmaß – teilweise Kostentragungsverpflichtungen ("Selbstbehalte") auch für die Versicherten.
Wer ist wo versichert?
Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Träger hängt grundsätzlich von zwei Komponenten ab: Von der ausgeübten Tätigkeit und vom Ort (Bundesland), in dem diese Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Demnach sind etwa unselbständig Erwerbstätige grundsätzlich bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse (allenfalls auch bei einer der derzeit bestehenden 6 Betriebskrankenkassen) oder aber bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau versichert.
Pensionist/inn/en sind in der Regel ebenfalls bei der Gebietskrankenkasse ihres Wohnortes versichert.
Beamte/Beamtinnen und die neuen Vertragsbediensteten (das sind alle Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde) sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter versichert (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören).
Gewerbetreibende und Freiberufler/innen sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Bauern/Bäuerinnen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern versichert.
Die soziale Krankenversicherung schützt – beitragsfrei oder jedenfalls zu einem begünstigten Beitrag – auch Angehörige der Versicherten.
Was leistet die Krankenversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen u.a.:
- Jugendlichen- und Vorsorge(Gesunden)untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel [Medikamente], Heilbehelfe), Anstaltspflege bzw. auch medizinische Hauskrankenpflege im Falle einer Erkrankung
- Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Krankengeld zur finanziellen Absicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit
- Sach- und Geldleistungen (Wochengeld) im Fall der Mutterschaft
- Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
- Hilfsmittel im Falle körperlicher Gebrechen
Daneben finanzieren die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und dem wirtschaftlichen Bedürfnis ihrer Versicherten als freiwillige Leistungen auch Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit ("Kuraufenthalte" bzw. Zuschüsse zu solchen) und Maßnahmen zur Krankheitsverhütung (etwa Gesunden- und Betriebsfürsorge; Maßnahmen zur Bekämpfung von Volkskrankheiten). Die Leistungen werden in erster Linie von Vertragspartner/inne/n (Vertragsärzt/inn/en, Therapeut/inn/en, Spitälern, etc.) bzw. auch in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien, Gesundheitszentren, Spitälern, Kuranstalten ...) der Sozialversicherung erbracht.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Zahlen (2008):
2008 erbrachte die Krankenversicherung Leistungen für rund 13 Mrd. Euro. Die größten Positionen waren:
- Spitäler: 3,9 Mrd. € (30 %)
- Ärzte/Ärztinnen: 3,3 Mrd. € (26 %)
- Medikamente: 3 Mrd. € (23 %)
- Zahnärzte/-ärztinnen: 0,8 Mrd. € (6 %)
Weitere Leistungen waren:
- Heilbehelfe, Hilfsmittel: 250 Mio. €
- Medizinische Hauskrankenpflege: 15 Mio. €
- Krankengeld: 454 Mio. €
- Mutterschaftsleistungen: 530 Mio. €
- Medizinische Rehabilitation, Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung: 350 Mio. €
- Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung: 114 Mio. €
- Fahrtspesen und Transportkosten: 186 Mio. €
Vorsorgeleistungen:
Vorsorge ist wichtig, damit die Krankenbehandlung erst gar nicht notwendig wird. Die Gesundheitsvorsorge ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Sozialversicherung. So werden pro Jahr etwa fast eine Million Gesundenuntersuchungen durchgeführt.
Das Vorsorgepaket der sozialen Krankenversicherung umfasst folgende Leistungen:
- Vorsorge- (Gesunden-)untersuchungen
- Jugendlichenuntersuchungen
- Mutter-Kind-Pass
- Humangenetische Untersuchungen
- Zuschüsse zur FSME-Impfung (Zeckenschutzimpfung)
- Medizinische Rehabilitation
- Maßnahmen zur Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung
- Gesundheitsförderung
- Zahnindividual- und Gruppenprophylaxe
- Zahlreiche weitere präventive Leistungen (z.B. Krebsabstrich, Prostatauntersuchung, etc.)


