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.Anerkennung
Eine Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich bedarf einer Berufsberechtigung. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Ausübung unabdingbar. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende als auch jene, die diese Personen heranziehen, neben allfälligen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung.
Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen der „Nostrifikation" und „Berufszulassung". Unter Nostrifikation oder Nostrifizierung versteht man die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen. Dieses Anerkennungsverfahren kommt bei sogenannten Drittstaatsangehörigen oder -ausbildungen zur Anwendung. Eine Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über Berufsanerkennungsregeln; sie kommt für Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR sowie für Schweizer und bestimmte begünstigte Drittstaatsangehörige zur Anwendung. Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Patientensicherheit notwendig.

