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.Influenza H1N1: Vorkehrungen des Ministeriums
- Nach der Anhebung der WHO-Warnstufe von 3 auf Stufe 4 am 28.04.09 wurden die vorgesehenen Krisenstäbe auf Bundes- und Länderebene aktiviert. Am 29.04.09 hat die Weltgesundheitsorganisation zur Ausrufung der zweithöchsten Alarmstufe 5 veranlasst. Diese Phase wird charakterisiert durch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung des Virus in mindestens zwei Staaten einer WHO-Region. Dies bedeutet für Österreich, dass die Behörden ihre Maßnahmen intensivieren. Am 11.06.09 hat die WHO die Warnstufe auf 6 gehoben. Diese Stufe wird definiert durch fortgesetzte Übertragungen des Virus von Mensch zu Mensch in mindestens zwei unterschiedlichen WHO-Regionen.
- Bund und Länder haben genügend antivirale Medikamente eingelagert. Mit den vorhandenen Vorräten können bei Bedarf ca. 4 Millionen Personen therapiert werden.
- Es stehen ca. 8 Millionen Schutzmasken für die Bevölkerung zur Verfügung. Die Maskenvorräte können falls nötig ad hoc verteilt werden.
- Die EU-Kommission hat am 6.10.09 die Zulassung des Baxter Impfstoffes "Celvapan" gegen die Schweinegrippe genehmigt. Mit 27. Oktober wurde mit der Impfung gestartet. Grundsätzlich kann sich jeder und jede, der/die sich vor der neuen Influenza schützen will, impfen lassen. In den Bundesländern wurden "Impfstraßen" organisiert. Es werden zwei Dosen Impfstoff pro Person benötigt, der Abstand zwischen den beiden Immunisierungen beträgt im Idealfall drei Wochen. Der Bund koordiniert die Impfaktion mit den Ländern und den KV-Trägern, die dem Gesetz entsprechend für die konkrete Durchführung vor Ort verantwortlich zeichnen. Der Bund sorgt für die Lieferung der Impfstoffe und stellt die Einwegspritzen zur Verfügung.In der Mehrheit der Fälle wird die Immunisierung in Bezirkshauptmannschaften, in Gesundheitsämtern und den Außenstellen der Krankenkassen durchgeführt.Die Kosten für die Immunisierung gegen die Neue Influenza werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Für die Versicherten fällt nur die Rezeptgebühr an.
Verordnung nach 94d AMG
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der Regelungen für die Arzneimittelversorgung während der Influenza-Pandemie getroffen werden.
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der Regelungen für die Arzneimittelversorgung während der Influenza-Pandemie getroffen werden.
- Bei regelmäßigen Sitzungen der EU-GesundheitsministerInnen wird die jeweils aktuelle Situation besprochen und über Maßnahmen verhandelt. Am 12. Oktober fand das zweite Sondertreffen zur Neuen Grippe in Luxemburg statt.
- Das BMG hat eine Verordnung nach dem Epidemie-Gesetz erlassen, die eine Meldepflicht bei Infektionen mit dem Influenza Virus H1N1 (Schweinegrippe-Virus) vorsieht.
- Mit Anfang August 2009 wurde vom Expertenstab des Gesundheitsministeriums bei der Behandlung der Neuen Grippe eine Umstellung von "Containment" auf "Mitigation" empfohlen. "Mitigation" bedeutet, Einzel-Labortests zu reduzieren und das Umfeld großflächiger in die Behandlung miteinzubeziehen. Jene Personen, die keiner Risikogruppe angehören, sollen hinkünftig nach einer ersten Diagnostik nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden, sondern eine Woche zu Hause bleiben. Bei Angehörigen von Risikogruppen empfiehlt das Ministerium zwei Tage Spitalsaufenthalt und die weitere Behandlung daheim, sofern keine Komplikationen auftreten. Die Letztentscheidung obliegt - wie schon bisher - in jedem Einzelfall dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin. Der öffentliche Gesundheitsdienst, die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen sowie die Krankenhäuser wurden über die Situation informiert und mit klaren Anweisungen für die hygienischen Maßnahmen, Diagnostik und Therapie versorgt.
- Zur Aufklärung über präventive Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Influenza A(H1N1) hat das BMG gemeinsam mit der Ärztekammer und der Apothekerkammer Plakate und Merkblätter, welche die wichtigsten Hygienemaßnahmen in Erinnerung rufen, erstellt. Diese sollen in Gesundheitseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel aufgelegt werden. (Allgemeine Hygienetipps)
Rundschreiben: Influenza A(H1N1) – Mitigation Stufe 2 (PDF 93 KB)
Information des BMG an die Landessanitätsdirektionen, österreichische Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Krankenversicherungsträger.
Information des BMG an die Landessanitätsdirektionen, österreichische Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Krankenversicherungsträger.
Veterinärbehördliche Einfuhrbedingungen
Informationen über Einfuhrbedingungen und Grenzkontrolle bezüglich lebender Schweine und Schweinefleisch bietet die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2008.
Letzte Aktualisierung am: 17.02.2010

