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.Allgemeine Informationen über Impfungen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger 1998 das so genannte Impfkonzept geschaffen. Dieses äußerst wirksame Instrument erlaubt es, dass alle österreichischen Kinder ohne Kosten für die Eltern in den Genuss wichtiger Grundimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen bis zum 15. Lebensjahr gelangen.
Warum impfen?
Schutzimpfungen gehören heute zur wirksamsten Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten. Dies zeigt sich am besten am Beispiel der Pocken. Es ist den Staaten der Welt gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelungen diese Infektionskrankheit in der freien Natur weltweit auszurotten. Eine Gefahr an Pocken zu erkranken besteht in der heutigen Zeit allenfalls, wenn Pocken bei einem bioterroristischen Anschlag zum Einsatz kommen. Ein weiteres Beispiel ist das Auftreten von Kinderlähmung (Polio) in Österreich. In den Jahren 1954 bis 1959 waren bei der letzten Kinderlähmungsepidemie in Österreich noch 591 Todesopfer zu beklagen. Diese Krankheit ist in Österreich seit mehr als 20 Jahren nicht mehr vorhanden. Nun besteht sogar das durchaus erreichbare Ziel die Kinderlähmung weltweit auszurotten.
Wie schützt die Impfung?
Welche Nebenwirkungen haben Impfungen?
Nebenwirkungen sind Reaktionen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können. Dabei kann es sich um erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen handeln. Eine erwünschte Nebenwirkungen bei einem Impfstoff kann beispielsweise sein, dass die geimpfte Person zusätzlich auch vor anderen Erkrankungen geschützt wird. Als Beispiele für unerwünschte Nebenwirkungen seien genannt:
Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kommt es an der Impfstelle häufig zu einer Rötung und Schwellung, welche von einem kurz dauernden Fieber begleitet sein kann. Diese Nebenwirkungen klingen in wenigen Tagen folgenlos ab. Trotz aller Sorgfalt kann es durch die Injektion in Einzelfällen zu lokalen Infektionen, ganz selten zur Verletzung von kleinen Blutgefäßen und Nerven kommen. Impfstoffe können wie Medikamente, Nahrungsmittel oder Stoffe aus der täglichen Umgebung, in seltenen Fällen auch allergische Reaktionen hervorrufen. Besonders Lebendimpfstoffe können Nebenwirkungen haben, die einer abgeschwächten Form der Krankheit, gegen die sie gerichtet sind, ähnlich sind. Ein Beispiel dafür wäre ein Hautausschlag 8–10 Tage nach der Masernimpfung.
Wer soll geimpft werden?
Wann soll geimpft werden?
Gibt es Kontraindikationen für Impfungen?
Gibt es bei Impfungen Umstände die irrtümlicherweise als Kontraindikation angesehenen werden?
- Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem).
- Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen.
- Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe.
- Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung.
- Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Frühgeburtlichkeit wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren.
- Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillperiode der Mutter sind kein Hindernis, das Kind zu impfen.
- Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten.
- Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen
- Penizillinallergie; kein Impfstoffhersteller verwendet Penizillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff.
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings.
- Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese.
- Neugeborenengelbsucht.
Impfungen - Lagerung und Transport von Impfstoffen?
Die Lagerung und der Transport von Impfstoffen ist ein wesentlicher Aspekt für die Aufrechterhaltung der Qualität. Abweichungen von den in Fachinformation/Gebrauchsinformation angegebenen Bedingungen können die Qualität des Impfstoffes beeinträchtigen wobei die Wirksamkeit der Impfung sowie die Nebenwirkungsrate beeinflusst werden kann.
Bei Kühleinrichtungen, die nach vorne zu öffnen sind sollen die Türfächer nicht für die Lagerung von Impfstoffpackungen verwendet werden (Gefahr von Temperaturabweichungen). Die Temperaturverteilung einer Kühleinrichtung ist abhängig von der Beladung (ganz oder teilweise mit Waren gefüllt). Die Impfstoffpackungen sind so in der Kühleinrichtung zu platzieren, dass zwischen Wand und Packungen bzw. zwischen den Packungen ausreichend Raum für die Zirkulation der Luft existiert. In Kühleinrichtungen sind Impfstoffpackungen in einem ausreichenden Abstand vom Kühlelement zu lagern um ein Einfrieren des Impfstoffes zu vermeiden.
Wie wird Impfstoff verabreicht?
Alle injizierbaren Totimpfstoffe sind intramuskulär (M. deltoideus oder M. vastus lat.), Lebendimpfstoffe (wie MMR- und Varizellen-Impfstoff) subkutan zu verabreichen. Rotavirusimpfstoffe und Choleraimpfstoff sind oral zu verabreichen. Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. Bei Patienten unter Gerinnungshemmern oder bei Hämophiliepatienten können die intramuskulären Impfstoffe subkutan gegeben werden (Ausnahmen s. Fachinformation). Zu beachten ist die möglicherweise schlechtere Serokonversionsrate vor allem bei Tollwut- und Hepatitis B-Impfung.
Nachbeobachtungszeit nach Impfungen?
Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
Allgemein gilt:
Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. Bei bekannter Allergie gegen Inhaltsstoffe eines Impfstoffes sollte ein individuell abgestimmtes Vorgehen (z.B. Nachbeobachtung für zwei Stunden) mit gesicherter Verfügbarkeit notwendiger Behandlung eines solchen Zwischenfalls erfolgen. Dies gilt besonders für Patienten mit vorangegangenen anaphylaktischen oder anderen allergischen Reaktionen.
Wie ist bei der Impfung von Frühgeborenen vorzugehen?
Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
Im Allgemeinen werden die Impfungen von Frühgeborenen (bei stabilem Zustand) nach dem chronologischen Alter (und nicht nach dem Schwangerschaftsalter) verabreicht. Meist ist es hilfreich die erste Impfung noch während des Spitalsaufenthaltes (mit der Möglichkeit der Verträglichkeitsbeobachtung) zu verabreichen.
European Medicines Agency (EMEA) -Empfehlung vom 20.4.2007: Das mögliche Risiko von Apnoe (Atemstillstand) und die Notwendigkeit einer Atmungsüberwachung für 48-72 Stunden sollte bei Impfung von sehr kleinen Frühgeborenen (≤28 Schwangerschaftswochen) berücksichtigt und besonders bei Frühgeborenen mit Atemunreife - d.h. in den ersten drei Lebensmonaten - überlegt werden. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden. Zweckmäßigerweise sollte daher bei diesen Kindern die 1. Impfung (Sechsfachimpfung) - vor der Entlassung in häusliche Pflege - noch im Spital durchgeführt werden. Falls es in zeitlichem Zusammenhang mit der ersten Sechsfachimpfung zu kardiorespiratorischen Problemen gekommen ist, wird eine kardiorespiratorische Überwachung auch bei der nächsten Impfung empfohlen. Sollten bei der zweiten Impfung keine kardiorespiratorischen Probleme aufgetreten sein, ist für die weiteren Impfungen keine Überwachung indiziert.
Was ist bei Impfungen bei zunehmendem Alter zu berücksichtigen?
Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
Generell ist damit zu rechnen, dass mit zunehmendem Alter (individuell ab etwa 50 - 60 Jahren) bei Immunisierungen der Impferfolg und damit das Ausmaß und die Dauer des Impfschutzes abnehmen. Dies gilt vor allem bei Neuimmunisierungen. Auffrischungsimpfungen sind teilweise nach einem kürzeren Intervall notwendig.
Impfungen in der Schwangerschaft und Stillperiode?
Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
Generell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden („Prepare for pregnancy!"). Eine gute Gelegenheit dazu besteht in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen („Girlies' Ambulance"). Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft werden, ob z.B. zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphtherie-Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die Immunität gegen Varizellen sicherzustellen; bei seronegativen Frauen wird eine Impfung mindestens drei Monate vor Konzeption empfohlen.
Es können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen. Die jeweilige Fachinformation sollte zusätzlich beachtet werden. Da die Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt und andererseits die Verabreichung von antiviralen Medikamenten in der Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut verträgliche Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im 2. oder 3. Trimenon vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison empfohlen.
Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Bei versehentlicher Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch kein Fall einer Rötelnembryopathie bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Risiko einer Varizellenimpfung während der Schwangerschaft ist unbekannt.
In der Stillperiode sind alle Impfungen möglich, bezüglich der Varizellenimpfung liegen jedoch keine Erfahrungen vor.
Besteht eine Meldepflicht beim Auftreten von Nebenwirkungen?
Wo findet man die Fachinformation und die Gebrauchsinformation eines Impfstoffes?
Alle Fachinformationen von in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten und somit aller in Österreich verkehrsfähigen Impfstoffe werden in der jährlich erscheinenden Publikation AUSTRIA CODEX (Österreichischer Apotheker Verlag, Wien) publiziert. Die Gebrauchsinformation oder Fachinformation liegen der Packung des Impfstoffes bei.
Weiterführende Informationen
Informationen betreffend Impfsicherheit
Informationen betreffend Impfstoffsicherheit
Dokumente betreffend Impfstoffe
Letzte Aktualisierung am: 03.05.2010

