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Allgemeine Informationen über Impfungen

 

Das Bundesministerium für Gesundheit  hat in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger 1998 das so genannte Impfkonzept geschaffen. Dieses äußerst wirksame Instrument erlaubt es, dass alle österreichischen Kinder ohne Kosten für die Eltern in den Genuss wichtiger Grundimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen bis zum 15. Lebensjahr gelangen.

 
 

Warum impfen?

Schutzimpfungen gehören heute zur wirksamsten Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten. Dies zeigt sich am besten am Beispiel der Pocken.  Es ist den Staaten der Welt gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation  (WHO) gelungen diese Infektionskrankheit in der freien Natur weltweit auszurotten. Eine Gefahr an Pocken zu erkranken besteht in der heutigen Zeit allenfalls, wenn Pocken bei einem bioterroristischen Anschlag zum Einsatz kommen.  Ein weiteres Beispiel ist das Auftreten von Kinderlähmung (Polio) in Österreich. In den Jahren 1954 bis 1959 waren bei der letzten Kinderlähmungsepidemie in Österreich noch 591 Todesopfer zu beklagen. Diese Krankheit ist in Österreich seit mehr als 20 Jahren nicht mehr vorhanden. Nun besteht sogar das durchaus erreichbare Ziel die Kinderlähmung weltweit auszurotten.

 
Eine Reihe von Infektionskrankheiten wird heute unterschätzt, obwohl es bei vielen dieser Krankheiten keine wirksame Behandlung gibt. Die durch Impfung vermeidbaren Krankheiten können mit schweren Komplikationen einhergehen, eventuell bleibende Schäden verursachen und oft sogar tödlich verlaufen. Mit Schutzimpfungen können diese Risiken weitgehend vermieden werden. Schutzimpfungen schützen sowohl das Individuum als auch die Gemeinschaft.
 
Selbst wenn in Österreich viele durch Impfung zu verhütenden Infektionskrankheiten nicht mehr auftreten ist es weiterhin wichtig, hohe Durchimpfungsraten aufrechtzuerhalten. Sinkende Durchimpfungsraten können zu einem Wiederauftreten dieser Infektionskrankheiten führen (z.B. Polio).  Auch kann die Inzidenz von beinahe eliminierten Krankheiten massiv ansteigen - so löste ein Besuch einer an Masern erkrankten Person aus dem Ausland im Jahr 2008 einen Masernausbruch in Österreich aus der leider weite Teile Österreichs erfasste.
 

Wie schützt die Impfung?

Durch eine Impfung kommt der Organismus mit abgetöteten (Totimpfstoff) oder abgeschwächten (Lebendimpfstoff) Krankheitserregern oder mit Bestandteilen von Krankheitserregern in Kontakt und bildet dagegen Abwehrstoffe (Antikörper). Diese Abwehrstoffe bewirken bei einer nachfolgenden Infektion, dass die Krankheit nicht oder nur in abgeschwächter Form zum Ausbruch kommt.
 

Welche Nebenwirkungen haben Impfungen?

Nebenwirkungen sind Reaktionen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können. Dabei kann es sich um erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen handeln. Eine erwünschte Nebenwirkungen bei einem Impfstoff kann beispielsweise sein, dass die geimpfte Person zusätzlich auch vor anderen Erkrankungen geschützt wird. Als Beispiele für unerwünschte Nebenwirkungen seien genannt:

Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kommt es an der Impfstelle häufig zu einer Rötung und Schwellung, welche von einem kurz dauernden Fieber begleitet sein kann. Diese Nebenwirkungen klingen in wenigen Tagen folgenlos ab. Trotz aller Sorgfalt kann es durch die Injektion in Einzelfällen zu lokalen Infektionen, ganz selten zur Verletzung von kleinen Blutgefäßen und Nerven kommen. Impfstoffe können wie Medikamente, Nahrungsmittel oder Stoffe aus der täglichen Umgebung, in seltenen Fällen auch allergische Reaktionen hervorrufen. Besonders Lebendimpfstoffe können Nebenwirkungen haben, die einer abgeschwächten Form der Krankheit, gegen die sie gerichtet sind, ähnlich sind. Ein Beispiel dafür wäre ein Hautausschlag 8–10 Tage nach der Masernimpfung.

 
Vermutete Nebenwirkungen sollen nach der Impfung dem Impfarzt/der Impfärztin gemeldet werden.
 

Wer soll geimpft werden?

Jedes Kind und jede erwachsene Person soll vor vermeidbaren Infektionskrankheiten geschützt werden. Daher wird eine Reihe von Schutzimpfungen vom Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates empfohlen. Die aktuellen Impfempfehlungen werden in regelmäßigen Abständen in einem Impfplan zusammengefasst und veröffentlicht - z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (http://www.bmg.gv.at/ ). Damit der Impfschutz bei Erwachsenen (z.B. bei Kinderlähmung, Wundstarrkrampf,  Diphtherie ...)  aufrecht bleibt, müssen bestimmte Impfungen regelmäßig aufgefrischt werden. Informationen darüber bietet der vorher erwähnte Impfplan. Natürlich können auch bei Ärzten/Ärztinnen Auskünfte eingeholt werden.
 
Im eigenen Interesse sollen alle Impfungen sorgfältig in einen einzigen Impfausweis eintragen werden. Auf diese Weise kann  man selbst oder von Arzt/Ärztin jederzeit überprüfen, ob und wann eine Auffrischungsimpfung notwendig ist.
 
Arzt/Ärztin haben vor der Impfung abzuklären, ob im gegebenen Fall und zum gegebenen Zeitpunkt eine Impfung für die zu impfende Person  sinnvoll ist und eine diesbezügliche Beratung durchzuführen. In individuellen Fällen kann es angezeigt sein die Impfung zeitlich zu verschieben oder  nicht durchzuführen.
 

Wann soll geimpft werden?

Um rechtzeitig geschützt zu sein, soll jedes Kind möglichst früh geimpft werden. Das im Impfplan angegebene Alter stellt die Empfehlung für den besten Zeitpunkt dar. Versäumte Impfungen können zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden. Im Einzelnen sollten die Impftermine mit dem Arzt besprochen werden.
 
Bei Frühgeborenen und bei Kindern mit Störungen in der Entwicklung sollte vom Arzt der geeignete Impfzeitpunkt festgesetzt werden.
 
Bei Reisen, insbesondere bei Fernreisen (z.B.: Tropen, Afrika, Asien, Südamerika, ..) ist es empfehlenswert ärztlichen Rat z.B. bei einer/einem auf reisemedizinischen Fragen spezialisierten Ärztin/Arzt einzuholen, um  Impflücken zu vermeiden bzw. Informationen für das richtige Verhalten zur Prävention von Infektionskrankheiten zu bekommen (Gebrauch von Moskitonetzen, Malariaprophylaxe, ….). In anderen Ländern können Krankheiten auftreten, die in Österreich nicht mehr auftreten bzw. nur mehr durch rückkehrende Reisende importiert werden (Cholera, Typhus, Malaria, …). Manche dieser Erkrankungen sind durch Impfungen vermeidbar. Bei manchen sind andere Strategien (z.B. bei Malaria) zielführend, um Erkrankungen hintanzuhalten.
 

Gibt es Kontraindikationen für Impfungen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
 
Allgemein gilt:
 
An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) - wie weiter unten angegeben - einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald wie möglich geimpft werden.
 
Impfhindernisse können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein. Bei diesen Personen soll nach Konsultation einer Fachabteilung eine Impfung erwogen werden. Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll vor der Impfung der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.
 
Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Immunglobulingabe und einer solchen Impfung ein Intervall von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine Antikörperbestimmung zu empfehlen.
 

Gibt es bei Impfungen Umstände die irrtümlicherweise als Kontraindikation angesehenen werden?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
 
Allgemein gilt:
 
Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen. Dazu gehören laut WHO:
 

 

  • Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem).
  • Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen.
  • Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe.
  • Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung.
  • Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Frühgeburtlichkeit wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren.
  • Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillperiode der Mutter sind kein Hindernis, das Kind zu impfen.
  • Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten.
  • Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen
  • Penizillinallergie; kein Impfstoffhersteller verwendet Penizillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff.
  • Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings.
  • Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese.
  • Neugeborenengelbsucht.
 

Impfungen - Lagerung und Transport von Impfstoffen?

Die Lagerung und der Transport von Impfstoffen ist ein wesentlicher Aspekt für die Aufrechterhaltung der Qualität. Abweichungen von den in Fachinformation/Gebrauchsinformation angegebenen Bedingungen können die Qualität des Impfstoffes beeinträchtigen wobei die Wirksamkeit der Impfung sowie die Nebenwirkungsrate beeinflusst werden kann. 

 
Für die Wirksamkeit von Impfstoffen  ist die Beachtung der richtigen Temperatur vom Zeitpunkt der Herstellung bis zur Anwendung an der zu impfenden Person ein wesentliches Kriterium. Eine Schädigung des Impfstoffes kann – abhängig vom jeweiligen Produkt – durch Wärme (Hitze) aber auch Kälte (durch Einfrieren) auftreten.
 
Unter unzureichenden Bedingungen gelagerte/transportierte Impfstoffe sind nicht zu verwenden, da hier eine ausreichende Wirksamkeit fraglich ist.
 
Impfstoffe sind ausschließlich in der originalen Handelspackung zu lagern.
 
Bei Kühleinrichtungen, die nach vorne zu öffnen sind sollen die Türfächer nicht für die Lagerung von Impfstoffpackungen verwendet werden (Gefahr von Temperaturabweichungen). Die Temperaturverteilung einer Kühleinrichtung ist abhängig von der Beladung (ganz oder teilweise mit Waren gefüllt). Die Impfstoffpackungen sind so in der Kühleinrichtung zu platzieren, dass zwischen Wand und Packungen bzw. zwischen den Packungen  ausreichend Raum für die Zirkulation der Luft existiert. In Kühleinrichtungen sind Impfstoffpackungen in einem ausreichenden Abstand vom Kühlelement zu lagern um ein Einfrieren des Impfstoffes zu vermeiden.  

Bei Kühleinrichtungen, die nach vorne zu öffnen sind sollen die Türfächer nicht für die Lagerung von Impfstoffpackungen verwendet werden (Gefahr von Temperaturabweichungen). Die Temperaturverteilung einer Kühleinrichtung ist abhängig von der Beladung (ganz oder teilweise mit Waren gefüllt). Die Impfstoffpackungen sind so in der Kühleinrichtung zu platzieren, dass zwischen Wand und Packungen bzw. zwischen den Packungen  ausreichend Raum für die Zirkulation der Luft existiert. In Kühleinrichtungen sind Impfstoffpackungen in einem ausreichenden Abstand vom Kühlelement zu lagern um ein Einfrieren des Impfstoffes zu vermeiden.

 

Wie wird Impfstoff verabreicht?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.
 
Allgemein gilt:
 

Alle injizierbaren Totimpfstoffe sind intramuskulär (M. deltoideus oder M. vastus lat.), Lebendimpfstoffe (wie MMR- und Varizellen-Impfstoff) subkutan zu verabreichen. Rotavirusimpfstoffe und Choleraimpfstoff sind oral zu verabreichen. Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. Bei Patienten unter Gerinnungshemmern oder bei Hämophiliepatienten können die intramuskulären Impfstoffe subkutan gegeben werden (Ausnahmen s. Fachinformation). Zu beachten ist die möglicherweise schlechtere Serokonversionsrate vor allem bei Tollwut- und Hepatitis B-Impfung.

 

Nachbeobachtungszeit nach Impfungen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.

 

Allgemein gilt:

 
Personal und Ausrüstung zur Behandlung einer Überempfindlichkeitsreaktion sollten immer verfügbar sein, wenn Impfungen verabreicht werden. Wenn irgend möglich, sollten Impflinge nach einer Impfung für 15 bis 20 Minuten bezüglich allergischer Reaktionen beobachtet werden. Diese Empfehlung schließt die Verabreichung von Impfstoffen in Schulen oder anderen nicht-klinischen Einrichtungen nicht aus.
 

Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. Bei bekannter Allergie gegen Inhaltsstoffe eines Impfstoffes sollte ein individuell abgestimmtes Vorgehen (z.B. Nachbeobachtung für zwei Stunden) mit gesicherter Verfügbarkeit notwendiger Behandlung eines solchen Zwischenfalls erfolgen. Dies gilt besonders für Patienten mit vorangegangenen anaphylaktischen oder anderen allergischen Reaktionen.

 
Eine Eiereiweißallergie stellt nur bei anaphylaktischen Reaktionen in der Vorgeschichte eine Kontraindikation zur Verabreichung von hühnereiweißhaltigen Impfstoffen dar. Eine absolute Kontraindikation gilt hierbei für Impfstoffe, welche auf embryonierten Hühnereiern hergestellt worden sind (z.B. Influenza, Gelbfieber); eine relative Kontraindikation gilt für Impfstoffe, welche auf Hühnerfibroblastenzellkulturen hergestellt worden sind (z.B. MMR).

 

 

Wie ist bei der Impfung von Frühgeborenen vorzugehen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.

 

Im Allgemeinen werden die Impfungen von Frühgeborenen (bei stabilem Zustand) nach dem chronologischen Alter (und nicht nach dem Schwangerschaftsalter) verabreicht. Meist ist es hilfreich die erste Impfung noch während des Spitalsaufenthaltes (mit der Möglichkeit der Verträglichkeitsbeobachtung) zu verabreichen.

 

European Medicines Agency (EMEA) -Empfehlung vom 20.4.2007: Das mögliche Risiko von Apnoe (Atemstillstand) und die Notwendigkeit einer Atmungsüberwachung für 48-72 Stunden sollte bei Impfung von sehr kleinen Frühgeborenen (≤28 Schwangerschaftswochen) berücksichtigt und besonders bei Frühgeborenen mit Atemunreife - d.h. in den ersten drei Lebensmonaten - überlegt werden. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden. Zweckmäßigerweise sollte daher bei diesen Kindern die 1. Impfung (Sechsfachimpfung) - vor der Entlassung in häusliche Pflege - noch im Spital durchgeführt werden. Falls es in zeitlichem Zusammenhang mit der ersten Sechsfachimpfung zu kardiorespiratorischen Problemen gekommen ist, wird eine kardiorespiratorische Überwachung auch bei der nächsten Impfung empfohlen. Sollten bei der zweiten Impfung keine kardiorespiratorischen Probleme aufgetreten sein, ist für die weiteren Impfungen keine Überwachung indiziert.

 

Was ist bei Impfungen bei zunehmendem Alter zu berücksichtigen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.

 

Generell ist damit zu rechnen, dass mit zunehmendem Alter (individuell ab etwa 50 - 60 Jahren) bei Immunisierungen der Impferfolg und damit das Ausmaß und die Dauer des Impfschutzes abnehmen. Dies gilt vor allem bei Neuimmunisierungen. Auffrischungsimpfungen sind teilweise nach einem kürzeren Intervall notwendig.

 

Impfungen in der Schwangerschaft und Stillperiode?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.

 

Generell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden („Prepare for pregnancy!"). Eine gute Gelegenheit dazu besteht in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen („Girlies' Ambulance"). Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft werden, ob z.B. zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphtherie-Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die Immunität gegen Varizellen sicherzustellen; bei seronegativen Frauen wird eine Impfung mindestens drei Monate vor Konzeption empfohlen.

 

Es können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen. Die jeweilige Fachinformation sollte zusätzlich beachtet werden. Da die Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt und andererseits die Verabreichung von antiviralen Medikamenten in der Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut verträgliche Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im 2. oder 3. Trimenon vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison empfohlen.

 

Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Bei versehentlicher Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch kein Fall einer Rötelnembryopathie bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Risiko einer Varizellenimpfung während der Schwangerschaft ist unbekannt.

 
Obwohl Reisen in Gelbfiebergebiete während der Schwangerschaft bis nach der Entbindung verschoben werden sollen, können Schwangere, deren Reise in ein Gelbfiebergebiet unbedingt erfolgen muss, bei gegebener Empfänglichkeit gegen Gelbfieber geimpft werden.
 

In der Stillperiode sind alle Impfungen möglich, bezüglich der Varizellenimpfung liegen jedoch keine Erfahrungen vor.

 

Besteht eine Meldepflicht beim Auftreten von Nebenwirkungen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren. Dort werden Angaben zu Nebenwirkungen gemacht.
 
Bei der Anwendung von Impfstoffen gilt für den Arzt wie bei allen Arzneimitteln die im Arzneimittelgesetz festgelegte Meldepflicht u. a. für Arzneimittelzwischenfälle, bisher unbekannte Nebenwirkungen, das vermehrte Auftreten bekannter Nebenwirkungen, bisher unbekannte Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Das Meldeformular für die Meldung von Nebenwirkungen kann von der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen heruntergeladen werden.
 
 

Wo findet man die Fachinformation und die Gebrauchsinformation eines Impfstoffes?

Alle Fachinformationen von in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten und somit aller in Österreich verkehrsfähigen Impfstoffe werden  in der jährlich erscheinenden Publikation AUSTRIA CODEX (Österreichischer Apotheker Verlag, Wien) publiziert. Die Gebrauchsinformation oder Fachinformation liegen der Packung des Impfstoffes bei. 

 

Weiterführende Informationen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 03.05.2010
 
 
 
 
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