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MIK - Mehrjähriger integrierter Kontrollpan

 

Mit der Verordnung (EG) 882/2004 „über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz" sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen mehrjährigen Plan für die gesamte Lebensmittelkette als Basis für die amtliche Kontrolle zu erstellen. Dieser Plan hat alle relevanten Kontrollbereiche, das Lebensmittelrecht, das Futtermittel­recht, die Kontrolle der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie bestimmte Aspekte der Pflanzengesundheit zu umfassen und in einem gemeinsamen Plan zu integrieren.

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Dieser mehrjährige, integrierte Kontrollplan (MIK) beschreibt die behördlichen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Vorgangsweisen sowie Kriterien, die die Behörden bei ihrer Tätigkeit erfüllen müssen. Ausgehend von Strategie und Zielen werden die Schwerpunkte einer risikobasierten amtlichen Kontrolle abgeleitet. Dieser MIK erfüllt auch den Wunsch nach erhöhter Transparenz der behördlichen Tätigkeit und ergänzt jene Informationen, die über die Jahresberichte als Ergebnisse der amtlichen Kontrolle bereits veröffentlicht werden.

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Der MIK wird kontinuierlich, entsprechend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen, weiterentwickelt.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2010
 
 
 
 
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