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.Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln
Die Lebensmittelunternehmer/Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Für die einzelnen Sektoren ist die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien vorgesehen.
Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:
- Produktions-, Verarbeitungs- bzw. Vertriebsstufe, auf der das Lebensmittelunternehmen tätig ist
- Betriebstyp und Größe des Lebensmittelunternehmens
- Eigenschaften des Produktes
Leitlinien (PDF 209 KB)
Letzte Aktualisierung am: 26.05.2010

