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Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln

 

Die Lebensmittelunternehmer/Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Für die einzelnen Sektoren ist die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien vorgesehen.

 

Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Produktions-, Verarbeitungs- bzw. Vertriebsstufe, auf der das Lebensmittelunternehmen tätig ist
  • Betriebstyp und Größe des Lebensmittelunternehmens
  • Eigenschaften des Produktes

 

Letzte Aktualisierung am: 26.05.2010
 
 
 
 
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