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Die Gesundheitsreform 2005

 

An das Gesundheitswesen werden fortwährend immer höhere Anforderungen gestellt. So ist etwa die demographische Entwicklung der österreichischen Gesellschaft zu beachten. Im Jahr 2001 lebten in Österreich 1,72 Mio. Personen im Alter von über 60 Jahren, für das Jahr 2041 erwarten wir 2,85 Mio. Menschen über 60 Jahre. Weiters stellt auch der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor dar: Die Medizin ist heute in der Lage, ständig neue Spitzenleistungen zu erbringen. In Österreich stehen diese praktisch für alle – ohne Unterschiede von Einkommen und Alter – zur Verfügung. Darüber hinaus verändern sich mit der Änderung der Lebensumstände auch die Krankheitsbilder und damit die Anforderungen, die an die Gesundheitsversorgung gestellt werden.

Die genannten Gründe bewirken eine permanente Steigerung der Ausgaben für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. Damit die Finanzierbarkeit des qualitativ hochwertigen österreichische Gesundheitswesens trotz der ständig steigenden Anforderungen weiterhin sichergestellt werden kann, sind entsprechende Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten. Insbesondere sind die vorhandenen Mittel durch entsprechende Strukturmaßnahmen optimal einzusetzen.

Das österreichische Gesundheitswesen wies bisher zwei wesentliche Schwächen auf:

  • Eine fehlende, ganzheitliche sektoren- und regionenübergreifende Zielsetzung und Planung sowie
  • ein duales Finanzierungssystem ohne jede Möglichkeit des Ausgleichs.

Diese strukturellen Schwächen verursachten gleichsam als Folgeschäden eine zunehmende Schnittstellenproblematik, ein Auseinanderdriften der Versorgungsfelder "intramuraler und extramuraler Bereich" sowie strukturelle Fehlentwicklungen.

Die bisherige Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, BGBl. I Nr. 60/2002, trat gemäß Art. 38 Abs. 2 mit 31. Dezember 2004 außer Kraft. Gleichzeitig traten die in Durchführung dieser Vereinbarung ergehenden Bundes- und Landesgesetze außer Kraft.

In Entsprechung der Einigung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wurde zwischen dem Bund und den Ländern als Vertragsparteien der Text der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fixiert.

Bund und Länder verbinden mit dieser für die Jahre 2005 bis 2008 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG die Absicht, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich sicherzustellen und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und möglicher Kosteneinsparungen abzusichern.

Mit den in der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgeschriebenen Maßnahmen sind im Wesentlichen folgende Zielsetzungen verbunden:

  • Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens 
  • Längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens durch Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen
  • Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen

Zur Erreichung dieser Zielsetzungen sind die im Folgenden dargestellten Maßnahmen vorgesehen. 

 

Maßnahmen zur Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und zur Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens:

  1. Mit dem Ziel, eine Gesamtverantwortung der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungen für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung wahrzunehmen, werden Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene und eine Bundesgesundheitsagentur mit Bundesgesundheitskommission zur Planung und Steuerung des gesamten Gesundheitswesens (intra- und extramural) eingerichtet.
    • Errichtung von Gesundheitsplattformen auf Länderebene unter Einbeziehung der Aufgaben der derzeit bestehenden Landesfonds mit erweiterten Aufgaben. Die Aufgaben umfassen drei Kernbereiche:
      Der Kernbereich intramural setzt sich aus den Aufgaben der bestehenden Landesfonds und jener neuen Aufgaben zusammen, die in den ausschließlichen Krankenanstaltenbereich fallen.
      Der Kernbereich extramural setzt sich aus den Aufgaben zusammen, die ausschließlich den niedergelassenen Bereich betreffen.
      Der Kooperationsbereich umfasst die zwischen dem extramuralen und dem intramuralen Bereich abzustimmenden Aufgaben. Zwischen dem jeweiligen Land und den jeweiligen Sozialversicherungsträgern ist Einvernehmen herzustellen.
    • Die derzeit bestehende Strukturkommission wird in eine Bundesgesundheitsagentur mit erweiterten Aufgaben übergeführt. Bei Beschlüssen, die den Kernbereich der Länder oder der Sozialversicherung betreffen, ist Einvernehmen mit den Ländern bzw. der Sozialversicherung erforderlich.
    • Es werden Mittel für den Kooperationsbereich (Reformpool) zur Förderung von gemeinsam vereinbarten Strukturveränderungen oder Projekte, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intramuralen und dem extramuralem Bereich in den Ländern zur Folge haben, vereinbart, wobei sowohl Länder als auch Sozialversicherung von diesen Leistungsverschiebungen profitieren müssen. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass sich das jeweilige Land und die Sozialversicherung im Voraus darauf inhaltlich einigen. Die Leistungsverschiebungen werden im Rahmen des nächsten Budgets finanziell wirksam. Für den Reformpool werden mindestens 1 % der Gesamtmittel für den intra- und extramuralen Bereich für die Jahre 2005 und 2006 und mindestens 2 % der Gesamtmittel für den intra- und extramuralen Bereich für die Jahre 2007 und 2008 bereit gehalten. Die Finanzmittel werden nicht als Vorweganteile abgezogen, sondern stellen das maximale Volumen für Leistungsverschiebungen dar.
  2. Es sind gemeinsame Modellversuche zur integrierten Planung, Umsetzung und Finanzierung der fachärztlichen Versorgung im Bereich der Spitalsambulanzen und des niedergelassenen Bereichs (Entwicklung neuer Kooperationsmodelle) vereinbart.
  3. Es wird eine österreichweite Leistungsangebotsplanung für alle Bereiche des Gesundheitswesens (Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bzw. ÖKAP/GGP 2003) unter Berücksichtigung der Behandlungskapazitäten aller versorgungswirksamen Spitäler vereinbart. Bis 31.12.2005 ist der derzeitige ÖKAP/GGP 2003 weiterhin die gemeinsame verbindliche Planungsgrundlage; bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Einigung zu den Inhalten des ÖSG herzustellen. Bis 30. Juni 2005 wird eine Evaluierung des ÖKAP/GGP 2003 vorgenommen. Die österreichweite Leistungsangebotsplanung ist einvernehmlich zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung festzulegen.
  4. Mit 1. Jänner 2007 wird eine bundesweit einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich eingeführt und bis 1. Jänner 2007 ein Modell zur leistungsorientierten Abgeltung in diesen Bereichen (ergebnisorientiert, pauschaliert und gedeckelt) entwickelt. Diese Maßnahmen sind einvernehmlich zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung festzulegen.
  5. Alle gesetzten Maßnahmen werden zur Sicherstellung der Effekte in allen Sektoren des Gesundheitswesens nach Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur evaluiert.
 

Maßnahmen zur längerfristigen Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens:

  1. Bund, Länder und Sozialversicherung vereinbaren die Wahrnehmung von Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen im Ausmaß von 300 Mio. Euro.
  2. Diese Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen betreffen insbesondere:
    • Maßnahmen zur Senkung von Verwaltungskosten und weitere Maßnahmen im patientinnen-/patientenfernen Bereich in Krankenanstalten
    • Neue Organisationsformen in Krankenanstalten wie Tageskliniken, Wochenkliniken und andere vergleichbare Formen der Leistungserbringung
    • Maßnahmen zur besseren Abstimmung zwischen einzelnen Krankenanstalten sowie dem niedergelassenen Bereich und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
    • Maßnahmen im niedergelassenen Bereich im Sinne einer regional ausgeglicheneren Versorgung
  3. Eine gemeinsame Evaluierung des Kataloges gemäß Punkt 2 wird alle zwei Jahre vorgenommen.
  4. Bei Abweichungen verpflichten sich Bund, Länder und Sozialversicherung, einvernehmlich unverzüglich Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorhaben einzuleiten.
  5. Die Abrechnung im Rahmen des Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) hat nach leistungsorientierten Gesichtspunkten in Entsprechung nationaler und internationaler Vorgaben zu erfolgen.
  6. Als Sanktionsmechanismus ist vorgesehen, dass die Bundesgesundheitsagentur bei maßgeblichen Verstößen gegen vereinbarte Pläne und Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität oder der Dokumentation finanzielle Mittel für die Landesgesundheitsfonds zurückzuhalten hat, bis der rechtskonforme Zustand herbeigeführt worden ist.
 

Maßnahmen zur Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen:

  1. Gesundheitsqualitätsgesetz und Gesundheitstelematikgesetz
  2. Einsetzung einer österreichweiten Steuerungsgruppe zur Planung und Akkordierung der Einführung des elektronischen Gesundheitsaktes
  3. Finanzierung spezieller Projekte durch die Bundesgesundheitsagentur:
    • Für die Finanzierung von Planungen und Strukturreformen (z.B. Weiterentwicklung der Leistungsangebotsplanung und der leistungsorientierten Vergütungssysteme) stehen jährlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
    • Zur Förderung des Transplantationswesens stehen jährlich 2,9 Millionen Euro zur Verfügung.
    • Zur Durchführung wesentlicher Vorsorgeprogramme und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung (z.B. flächendeckendes qualitätsgestütztes und systematisches Mammographie-Screeningprogramm, molekulargenetische Analyse zur Identifikation von Familien mit erblichem Brust- und Eierstockkrebs, Identifikation von angeborenen Stoffwechselerkrankungen bei Säuglingen, Maßnahmen betreffend Epidermolysis bullosa) stehen jährlich 3,5 Mio. Euro zur Verfügung
  4. Gemeinsame Analyse und Evaluierung der epidemiologischen Auswirkungen bestehender und zukünftiger Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen.
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 22.01.2008
 
 
 
 
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