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Österreichischer Strukturplan Gesundheit – ÖSG 2008

 

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) ist die verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur. Der ÖSG ist auf Basis des Artikels 4 der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr. 105/2008) festgelegt. Der ÖSG stellt die Rahmenplanung für Detailplanungen auf regionaler Ebene – insbesondere für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) – dar.

Die Bundesgesundheitskommission hatte im Dezember 2005 die erste Fassung und im Juni 2006 die bislang gültige Fassung (ÖSG 2006) beschlossen. Anfang März 2009 wurde nunmehr ein revidierter und ergänzter ÖSG 2008 festgelegt. Der ÖSG 2008 enthält ein neues Kapitel über Zielvorstellungen, Planungsgrundsätze und Methoden für den ambulanten Bereich (Kap. 2.2) sowie neue Kapitel zu Leistungsangebotsplanung und Qualitätskriterien für die Versorgungsbereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kap. 3.3.3), Neurochirurgie (Kap. 3.3.5) und Pulmologie (Kap. 3.3.15). Weiters wurde der Bereich Psychiatrie (Kap. 3.3.9) um Festlegungen zur Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ergänzt, und das ehemalige Kapitel 3.7.1 über Chronische Dialysebehandlung in ein neues Kapitel Nephrologie (Kap. 3.6.12) integriert. Generell sind sämtliche Ist-Stands-Daten auf den Stand 2006/2007 aktualisiert worden. Der Planungshorizont (das Jahr 2010) und die Planungsaussagen sind (mit Ausnahme einiger Änderungen in Kapitel 4 - Kapazitätsplanung und Großgeräteplan) unverändert geblieben.

Der ÖSG 2008 wird sowohl als Gesamtexemplar als auch in Form separater Dokumente für Text und Matrizen zum Herunterladen angeboten. Die von der Bundesgesundheitskommission zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen (betreffend Großgeräteplan) und Ergänzungen (betreffend Leistungsmatrix) stehen zusätzlich zu der Ursprungsversion in der jeweiligen aktuellen Fassung zur Verfügung.

Für Fragen zum ÖSG wenden Sie sich bitte an:

Mag. Dr. Ulrike Schermann-Richter, Leiterin der Abteilung I/B/11
Tel.: +43-1/711 00-4163
E-Mail: ulrike.schermann-richter@bmg.gv.at

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 15.07.2010
 
 
 
 
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