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Dokumentation im ambulanten Bereich

 

Rechtliche und inhaltliche Grundlagen

Gemäß Art. 37 Abs. 4 bis 7 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008-2013 sind als Voraussetzung zur Planung, Realisierung und Erfolgskontrolle des Konzepts der integrierten Gesundheitsversorgung die notwendigen Schritte zu setzen, um eine zum akutstationären Versorgungsbereich kompatible Dokumentation im intra- und extramuralen ambulanten Versorgungsbereich sicherzustellen, wobei in zeitlicher Hinsicht prioritär die Leistungsdokumentation vorzubereiten und umzusetzen ist.

Gegenwärtig erfolgt im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich keine standardisierte Diagnosendokumentation und die Leistungsdokumentation nach sehr unterschiedlichen Katalogen. Eine sektorenübergreifende Vergleichbarkeit des Diagnosen- und Leistungsgeschehens, wie sie für eine integrierte Gesundheits­versorgung benötigt wird, ist derzeit nicht möglich.

Zielsetzungen des Projekts Dokumentation im ambulanten Bereich sind daher die Schaffung einer gemeinsamen Datengrundlage und die Vorbereitung einer einheitlichen Leistungsdokumentation im intra- und extramuralen ambulanten Versorgungsbereich in Analogie zum stationären Bereich.

Auf Basis dieser ergänzenden Dokumentation sollen die Grundlagen für ein integriertes Versorgungskonzept sowie eine bessere Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und damit eine Effizienzsteigerung des Gesamtsystems (z.B. durch Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und Mehrfach­befundungen) geschaffen werden.

Nach ausführlichen Diskussionen aller beteiligten Gruppen wurde übereingekommen, ein System zu entwickeln, das bestehende Dokumentationssysteme, wie bei den niedergelassenen ÄrztInnen die Honorarverrechnung mit den Krankenkassen, in einen neuen Leistungskatalog überführt. Dieser Leistungskatalog soll durchgängig über alle Sektoren des Gesundheitssystems eine Vergleichbarkeit ermöglichen. Dadurch soll ein zusätzlicher Dokumentationsaufwand weitgehend vermieden werden.

 

Katalog ambulanter Leistungen (KAL)

Als Grundlage für die Entwicklung des KAL diente unter anderem ein bereits 2005 erstelltes Datenverwendungskonzept, aus dem wesentliche Zielsetzungen übernommen wurden, wonach der Katalog ambulanter Leistungen als

  • Basis für die Beobachtung von Leistungsentwicklungen,
  • Basis für die Quantifizierung und Bewertung von Veränderungen durch Reformpoolprojekte,
  • Basis für Planungen im Gesundheitswesen und als
  • Basis für die Entwicklung von Finanzierungsmodellen im ambulanten Bereich

dienen soll.

In der Bundesgesundheitskommission (BGK) wurde vereinbart, bis Ende 2007 einen so genannten „Startkatalog" zu erstellen und diesen - gemäß Beschluss der BGK vom 28. Jänner 2008 - bis Ende 2008 fachlich zu verfeinern und zu ergänzen. Das Ergebnis dieser Weiterentwicklung, der Katalog ambulanter Leistungen (KAL), wurde von den Arbeitsgremien der BGK als qualitativ hochwertig und als geeignetes Instrument für die künftige Dokumentation im ambulanten Bereich anerkannt.

 

Durchgängiger Leistungskatalog, Pilotdokumentation in mehreren Bundesländern

Gemäß den BGK-Sitzungen vom 6. März und vom 22. Juni 2009 wurde die Wartung und Weiterentwicklung des Katalogs ambulanter Leistungen im Jahr 2009 abgeschlossen; weiters wurden in vier vereinbarten Arbeitspaketen entsprechende Vorbereitungen für eine mögliche Einführung des Katalogs in ausgewählten Pilotbundesländern ab 1. Jänner 2010 getroffen. Die vorliegenden Arbeitsergebnisse wurden in den Arbeitsgremien der BGK präsentiert, ausführlich diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Der KAL 2010 umfasst nunmehr 360 ambulante Leistungen im engeren Sinn, es sollen jedoch alle Leistungen, die an ambulanten Patienten erbracht werden, auch dokumentiert werden. Der KAL bildet daher mit dem im Rahmen der LKF schon seit deren Einführung im stationären Bereich eingesetzten Katalog medizinischer Einzelleistungen (MEL-Katalog) einen durchgängigen (Gesamt-)Leistungskatalog mit ca. 760 dokumentierbaren ambulant erbringbaren Leistungen.

Die Vorarbeiten für den Krankenanstaltenbereich in den Pilotbundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Steiermark sind derzeit voll im Gange, um die erstmalige Datenlieferung für das 1. Quartal 2010 bis Ende des 3. Quartals 2010 sicherzustellen. Entsprechende Datenbereitstellungen für den extramuralen Gesundheitssektor seitens der Sozialversicherungsträger sind ebenfalls in Vorbereitung.

In Niederösterreich werden die Daten aller landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (mit Ausnahme von St. Pölten) in die Pilotdokumentation einbezogen. In Oberösterreich werden alle landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten an der Pilotdokumentation teilnehmen. In Vorarlberg ist die Teilnahme des LKH Feldkirch mit den Fächern HNO und Dermatologie vorgesehen. In der Steiermark werden alle Krankenanstalten der KAGES sowie weitere vom Land noch zu nominierende Krankenanstalten teilnehmen. 

Seitens des BMG wurde ein Konzept zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank (inkl. Datensatz und Datenflüsse) ausgearbeitet und mit den beteiligten Institutionen bereits weitestgehend abgestimmt. Als rechtliche Grundlage für die Datenüber­mittlungen wurde seitens des BMG auf der Grundlage des Dokumentationsgesetzes und basierend auf dem Datenbankkonzept eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet, die nach einem umfassenden Begutachtungsverfahren mit 30. Juni 2010 kundgemacht worden ist.

Zur Unterstützung der Datenmeldung nach den Bestimmungen dieser Verordnung wird seitens des BMG das Programmpaket "ADok" inkl. der dazugehörenden Systemdaten zur Verfügung gestellt. Dieses Programmpaket kann sowohl in einer Version für die Datenmeldung von den Krankenhäusern an die Landesgesundheitsfonds (LGF) als auch in der Version zur Erzeugung der Datenmeldung gemäß Verordnung von den LGF an das BMG installiert werden. Ebenso als Download zur Verfügung gestellt wird nunmehr die überarbeitete Version des KAL-Mappers zur Übersetzung bestehender Kataloge ambulanter Leistungen auf den KAL.

Gemeinsam mit ausgewählten Referenzkrankenanstalten wurden weiters die erforderlichen Grundlagenarbeiten für im zweiten Halbjahr 2010 vorgesehenen Erhebungen zur Entwicklung von Bewertungsrelationen durchgeführt, um die bisherigen Funktionali­täten der Ambulanzkataloge im Krankenanstaltenbereich (z.B. Fondsabrechnung, Selbstzahlerabrechnung) weiterhin sicherstellen zu können.

Die vorgeschlagene Vorgangsweise wurde von der BGK in ihren Sitzungen am 20. November 2009 und am 25. Juni 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Für Fragen zum Projekt Dokumentation im ambulanten Bereich und insbesondere zum Katalog ambulanter Leistungen (KAL) steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: KAL@bmg.gv.at.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 13.07.2010
 
 
 
 
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