Inhalt:
.Qualitätsentwicklung im österreichischen Gesundheitswesen
Spätestens seit Beginn der neunziger Jahre wurden seitens der Gesundheitspolitik verstärkt Bemühungen unternommen, den Bereich der Qualitätsarbeit unter Einbeziehung der wesentlichen Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen auszubauen.
Um die Qualität der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten laufend zu verbessern und sicherzustellen, wurden seitens des Bundes während der letzten Jahre diverse Gesetze, Verordnungen und Regelungen erlassen, die ausschließlich oder teilweise qualitätsspezifische Bestimmungen enthalten. Diese beziehen sich u.a. auf Dokumentationspflichten, die Qualität von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Blut und Gewebe, die Qualität der Ausbildung und Ausübung der Gesundheitsberufe, auf Patient/inn/enrechte und Qualitätsarbeit im Krankenanstaltenbereich.
Darüber hinaus hat der Bund während der letzten Jahre eine Vielzahl qualitätsbezogener (Projekt-)Aktivitäten u.a. zu den Themen Nahtstellenmanagement, Qualitätsberichterstattung, Antibiotikastrategie, Optimerung des Bluteinsatzes sowie Patient/inn/enorientierung unterstützt und finanziert. Diese (Projekt-)Aktivitäten entstanden nicht nur als Antwort auf aktuelle gesundheitspolitische Notwendigkeiten, sondern auch als Reaktion auf besondere Anliegen von Patientinnen und Patienten. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des Gesundheitswesens waren bereit, freiwillig an diesen Arbeiten teilzunehmen. Ebenso haben sich Patientinnen und Patienten aktiv eingebracht und ihre Erfahrungen zur Verfügung gestellt.
Die Gesundheitsreform 2005 markiert nunmehr den jüngsten und aus Sicht des Bundes wohl bedeutendsten Schritt zum Thema Qualität durch die Schaffung eines "Gesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen". Dieses wurde mit BGBl. I Nr. 179/2004 kundgemacht und ist seit 1.1.2005 in Geltung. Der Bund hat damit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, welcher es erlaubt, die Vielzahl der in den letzten Jahren in Angriff genommenen Qualitätsthemen strukturiert weiter zu entwickeln und damit eine gezielte Qualitätsstrategie zu verfolgen.
Die Grundprinzipien dieses Gesetzes sind Patient/inn/enorientierung, Transparenz, Effizienz, Effektivität und Patient/inn/ensicherheit. Mit dem Gesetz wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, bundeseinheitliche Vorgaben für die Erbringung von Gesundheitsleistungen zu entwickeln und umzusetzen. Das Gesetz betrifft alle Sektoren, das sind z.B. öffentliche und private Spitäler und Ambulatorien, Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen Gesundheitsberufe, wie z. B. medizinisch technische Dienste, Hebammen und Pflegepersonal.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Entwicklung bundesweiter Vorgaben gemeinsam mit allen Betroffenen im Gesundheitswesen erfolgen soll. Dem Bund kommt dabei insbesondere eine Koordinierungs- und Abstimmungsfunktion zu.
Die inhaltlichen Kernpunkte des genannten Gesetzes beziehen sich auf Vorgaben für die Qualität bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen und der damit in Zusammenhang stehenden Entwicklung von Standards zu Strukturen, Prozessen und Ergebnissen. Diese drei Begriffe werden als Dimensionen der Qualitätsarbeit und eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems verstanden.
Im neuen Gesetz ist darüber hinaus festgehalten, dass eine regelmäßige Qualitätsberichterstattung aufgebaut wird, in deren Rahmen bundeseinheitlich über alle Bereiche und alle Berufe berichtet wird. Mit diesem Instrument soll einerseits Transparenz sichergestellt, gleichzeitig aber auch eine Methode zur systematischen Verbesserung der Qualitätsarbeit eingeführt werden.
Da Verbesserung nicht allein durch Freiwilligkeit oder durch Zwang erreicht wird, war es wesentlich, im Gesetz festzuhalten, dass Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen zur Verbesserung und Sicherung der Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen geschaffen werden.
Um alle zukünftig anfallenden Arbeiten auch bewerkstelligen zu können, wurde ein Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) aufgebaut, das den Bundesminister für Gesundheit bei der Bewältigung der durch das Gesetz entstehenden Aufgaben unterstützen soll.
Die Verordnungen, die auf Basis dieser Arbeiten erlassen werden, gelten zukünftig bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen und können bei Nichteinhaltung auch sanktioniert werden.
Auch mit der neuen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (geltend für die Jahre 2008 bis 2013) werden die Arbeiten zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität unterstützt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Präambel, Art. 6 (Qualität im österreichischen Gesundheitswesen), Art. 5 (Nahtstellenmanagement im Interesse der Patientinnen und Patienten), Art. 15 (Aufgaben der Bundesgesundheitsagentur) und auf Art. 20 (Aufgaben der Gesundheitsplattformen auf Länderebene) der genannten Vereinbarung hingewiesen.
Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass das "Gesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen" aus Sicht des Bundes einen innovativen Ansatz darstellt, ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem weiter zu entwickeln sowie die Qualität der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten laufend zu verbessern und zu sichern. Dieser Ansatz entspricht auch den internationalen Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Letzte Aktualisierung am: 01.12.2009

