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Influenza A/H1N1
Die neue pandemische Grippe wird durch einen bislang unbekannten Virusstamm des Subtyps A/H1N1 verursacht. Der Begriff Pandemie bezeichnet Infektionskrankheiten, die mehrere Kontinente betreffen oder sich weltweit ausbreiten. Das neue Virus weist eine neue genetische Konstellation und eine Mensch-zu-Mensch Übertragung auf. Es enthält Gene von Schweinen, Menschen und Vögeln und ist ein anderer Stamm als das bei Schweinen vorkommende H1N1-Virus.
Die neuartige Grippe A/H1N1 zirkuliert derzeit nur unter Menschen. Der Krankheitsverlauf ist überwiegend milde. Von schwereren Verläufen sind meist Personen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder Niereninsuffizienz betroffen - sowie Schwangere.
Lage in Österreich
Grundlage für den Umgang mit der Neuen Grippe ist der Österreichische Pandemieplan. Der Wissenschaftliche Pandemiebeirat des BMG erarbeitet basierend auf internationalen Erkenntnissen entsprechende Impfempfehlungen für Österreich.
Mit Unterstützung des Klinischen Instituts für Virologie der Medizinischen Universität Wien sowie des Labor-Sentinellasystems DINÖ (Diagnostisches Influenza Netzwerk Österreich) und des klinischen Sentinellasystems wird der Verlauf der Neuen Grippe genau beobachtet.
Das Sentinellasystem wird auch bei der saionalen Grippe angewandt. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass sowohl das sporadische Auftreten von Grippeviren als auch der Beginn und das Ende von saisonalen Grippewellen mit dem Sentinellasystem sehr gut erfasst werden. Für das System ausgewählte Arztpraxen melden die Zahl der Grippeerkrankungen an die Referenzzentrale. Auf Basis dieser "Sentinellazahlen" und der Krankenstandstage der Sozialversicherungsträger erfolgt dann die Hochrechnung über die Zahl der Erkrankungsfälle.
Mitigation Stufe 2
Damit einhergehend gilt seit 11. November 2009 die Umstellung auf die sogenannte "Mitigation Stufe 2".
Wichtige Änderungen in der Mitigation Stufe 2
- Die spezifische PCR-Diagnostik (Rachenabstrich) wird eingeschränkt und soll grundsätzlich - analog zu der saisonalen Grippe - nur mehr im Rahmen des DINÖ-Sentinellasystems erfolgen. Die daran teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte wurden bereits benannt.
Ausnahme: zur Abklärung einer spezifischen Situation in bestimmten Einrichtungen und bei hospitalisierten Fällen. - Es sind nur noch laborbestätigte hospitalisierte Erkrankungsfälle und Todesfälle meldepflichtig.
- Die Falldefinition wurde geändert: wegen der weltweiten Ausbreitung von Influenza A(H1N1) ist es nicht mehr zielführend, den Aufenthalt in bestimmten Ländern als epidemiologisches Kriterium zu verwenden. - Verdachtsfälle werden als Erkrankungsfälle gewertet.
- Die Primärversorgung erfolgt im Regelfall durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
- Die Therapie mit Neuraminidasehemmern ist wie bei der saisonalen Grippe möglich.
- Das Meldeformular "Meldung Verdacht/Erkrankung Influenza A(H1N1)" entfällt.
Diese Umstellung berücksichtigte - wie schon bisher - die Erkenntnisse von WHO, CDC, EMEA und ECDC sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Wissenschaftlichen Pandemie-Beirates im Bundesministerium für Gesundheit.
Hygienetipps
Zur Aufklärung über präventive Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Influenza A(H1N1) hat das BMG gemeinsam mit der Ärztekammer und der Apothekerkammer Plakate und Merkblätter, welche die wichtigsten Hygienemaßnahmen in Erinnerung rufen, erstellt.
Influenza-Hotline des Gesundheitsministeriums:
Unter der Hotlinenummer 050 555 555 werden täglich von Montag bis Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr Fragen zum Thema "Neues Grippevirus" beantwortet.
Vortrag an den Ministerrat 25.08.09

