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Bisphenol A – Weitere Verbote bei Babyartikeln
Österreich verbietet als erstes EU-Land vieldiskutierten Stoff auch in Schnuller und Zahnungshilfen
Seit 7.Oktober 2011 gilt in Österreich das Verbot für Bisphenol A (BpA ) nicht nur für Babyfläschchen sondern auch für Zahnungshilfen und Beruhigungssauger (Schnuller ). Beruhigungssauger und Beißringe, die nicht dieser Verordnung entsprechen, dürfen aber bis zum Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.
Österreich verbietet damit als erstes EU-Land das vieldiskutierte Polycarbonat für intensiv genutzte Babyartikel.
In der EU ist seit Juni 2011 der Einsatz von Polycarbonat aus Bisphenol A lediglich als Material für Babyfläschchen verboten. Schon an dieser Maßnahme war Österreich aktiv beteiligt.
Vorsorgeprinzip
Durch die Verbotsausweitung werden mögliche schädliche Einflüsse von Bisphenol A auf Kleinkinder vorsorglich reduziert und Eltern vor Ängsten und Verunsicherung bewahrt. Mediale Kampagnen von Vereinen haben in den vergangenen Jahren große Irritationen bei Eltern erzeugt.
Das Verbot wurde aufgrund einer strengen Auslegung des Vorsorgeprinzips erlassen, die sich im Wesentlichen auf eine Minderheitsmeinung im zuständigen Wissenschafts-Ausschuss der EFSA bezieht.
Messungen ergaben vereinzelt Spuren von Bisphenol A
In mehreren Staaten wurde vor Einführung des EU-Verbots bei Babyfläschchen, Schnullerschildern und Beruhigungssaugern wiederholt Bisphenol A im Spurenbereich gemessen. Auch in der AGES gab es vereinzelt Messergebnisse, die jedoch meist im Bereich der Bestimmungsgrenze blieben. (17.11.2011)


